Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Shop auf www.highdoc.de (Sofort-Kauf-Angebote)
Stand: 09/2025
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der HighDoc Technische Dokumentation GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Daniel Keil, Homburger Platz 3, 98693 Ilmenau, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kunden (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“) über Leistungen, die der Auftraggeber über den Online-Shop auf www.highdoc.de im Wege des Sofort-Kaufs bestellt.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind demgegenüber natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zurechenbaren Zwecken abschließen.
1.4. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die beim Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.5. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im vorstehenden Sinne mit Sitz in Deutschland. Der Auftragnehmer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber seine Eigenschaft als Unternehmer ausreichend nachweist (z. B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und einen Nachweis der Betriebsstätte oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise wie Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug). Die für den Legitimationsnachweis erforderlichen Angaben sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
1.6. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch als Rahmenvereinbarung für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Solche individuellen Vereinbarungen werden durch diese AGB nur ergänzt, sofern sie keine abschließende Regelung zu einer Vertragsfrage enthalten.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen aus dem Bereich der Technischen Dokumentation und Kommunikation, Produktkonformität sowie Anlagen- und Arbeitssicherheit (nachfolgend zusammen „Leistungen“). Die Leistungen werden im Rahmen fest definierter Leistungspakete (Sofort-Kauf-Angebote) angeboten, wie sie im Online-Shop des Auftragnehmers beschrieben sind.
2.2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich in deutscher Sprache. Soweit der Auftraggeber Leistungen in einer anderen Sprache (z. B. Übersetzungen) benötigt, sind diese gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots auf der Webseite des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Bestellung sowie ggf. der Auftragsbestätigung, unter Berücksichtigung sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung aller zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Eine Rechts- oder Steuerberatung wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
3.3. Der Auftragnehmer ist zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet. Er unterliegt bei der Durchführung seiner Tätigkeit jedoch keinen Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung, des Leistungsortes oder der Leistungszeit. Die Einteilung der Tätigkeit nimmt der Auftragnehmer vielmehr eigenverantwortlich so vor, dass eine optimale Effizienz bei der Realisierung des Vertragszwecks erzielt wird. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber, um vereinbarte Fristen und Ziele einzuhalten.
3.4. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schrift- oder Textform informieren, sobald ihm Umstände bekannt werden (oder er diese bei gebotener Sorgfalt erkennen müsste), die die vertragsgemäße Leistungserbringung beeinträchtigen oder verzögern könnten.
4. Einsatz von Personal und Subunternehmern
4.1. Der Auftragnehmer ist in der Wahl der zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Personen frei. Er ist für die sorgfältige Auswahl, ausreichende Qualifikation und laufende Überwachung seines Personals verantwortlich. Gegenüber den vom Auftragnehmer eingesetzten Personen bleibt allein der Auftragnehmer weisungsbefugt, auch wenn eine Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten oder mittels dessen Systeme erfolgt. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um ein ungewolltes Beschäftigungsverhältnis (insbesondere im Sinne einer Arbeitnehmerüberlassung) zu verhindern.
4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder sonstige Dritte (Subunternehmer) einzuschalten. Der Auftragnehmer wird die Vereinbarungen mit beauftragten Subunternehmern so ausgestalten, dass sie den Bestimmungen dieser AGB nicht entgegenstehen.
5. Vertragsschluss und Vertragssprache
5.1. Die Präsentation der Leistungen und Leistungspakete im Online-Shop des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern eine Einladung an den Auftraggeber, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
5.2. Durch das Absenden einer Bestellung im Online-Shop (durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ oder „Jetzt buchen“ oder „Jetzt beauftragen“ und Durchlaufen des elektronischen Bestellvorgangs) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über die ausgewählten Leistungen ab. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf (5) Tagen nach seinem Zugang beim Auftragnehmer anzunehmen.
5.3. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers entweder (a) durch Übermittlung einer Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform (z. B. per E‑Mail), (b) durch Aufforderung zur Zahlung im Bestellprozess (z. B. Weiterleitung zum Zahlungsdienstleister) oder (c) dadurch, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt bzw. die bestellte Leistung liefert. Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber zu laufen und endet mit Ablauf des fünften Tages nach dem Angebotseingang. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande und bereits erbrachte Gegenleistungen des Auftraggebers (z. B. vorausgezahlte Vergütung) werden unverzüglich zurückerstattet.
5.4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
5.5. Sonderkonditionen oder individuelle Vereinbarungen, die die Parteien im Einzelfall treffen, gelten grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende oder zukünftige Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.6. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Auftragnehmer Beratungs-, Unterstützungs- oder sonstige Nebenleistungen nur, wenn diese ausdrücklich als vertragliche Hauptleistung vereinbart wurden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere:
- alle hierfür erforderlichen Informationen und Daten (z. B. vorhandene Dokumentation, technische und produktbezogene Informationen, Fotos, Videos, Grafiken, CAD-Modelle) vollständig, in der geforderten Form und Qualität sowie rechtzeitig zur Verfügung stellen;
- dem Auftragnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten bei Bedarf Zutritt zu seinen Räumlichkeiten sowie Zugang zu seinen Mitarbeitern und Subunternehmern gewähren;
- dem Auftragnehmer Zugang zu relevanten IT-Systemen einräumen,
sofern diese Mitwirkungen nicht ausdrücklich vertraglich in den Leistungspflichten des Auftragnehmers enthalten sind. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen vom Auftraggeber unentgeltlich zu erbringen.
6.2. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen, Unterlagen und Daten überlässt, sichert er zu, zur Überlassung und Verwendung dieser Inhalte berechtigt zu sein. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie zur Erreichung des mit der beauftragten Leistung verfolgten Zwecks geeignet oder vollständig sind.
6.3. Der Auftraggeber sichert ferner zu, Inhaber sämtlicher für die vertraglich vorgesehene Nutzung der gelieferten Materialien erforderlichen Rechte zu sein. Insbesondere verfügt er über alle dafür notwendigen Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Schutzrechte und kann sie zum Zweck der Vertragserfüllung in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang auf den Auftragnehmer übertragen.
6.4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen oder Daten gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe), es sei denn, der Auftraggeber hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
6.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer gelieferten Dokumente und/oder Informationsprodukte innerhalb von drei (3) Wochen ab Zugang zu überprüfen. Diese Überprüfung hat insbesondere auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu erfolgen. Mängel oder Abweichungen sind innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich oder in Textform (z. B. per E‑Mail) an den Auftragnehmer zu melden. Nach Ablauf der Frist gelten die gelieferten Dokumente und Leistungen als vom Auftraggeber genehmigt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für später festgestellte Fehler, die auf zuvor vom Auftraggeber genehmigte (oder nicht rechtzeitig gerügte) Umstände oder Informationen zurückzuführen sind.
6.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, Verzögerungen oder mangelnde Konformität der erbrachten Leistungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen, Unterlagen oder Daten fehlerhaft, unvollständig oder verspätet zur Verfügung gestellt hat.
6.7. Kommt der Auftraggeber seinen vorstehend genannten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grund seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängern sich die dafür vereinbarten Fristen und Termine angemessen. Entstehen dem Auftragnehmer durch die fehlende Mitwirkung nachweislich Mehraufwände (z. B. zusätzliche Leistungen oder Wartezeiten), sind diese vom Auftraggeber auf Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert zu vergüten, unbeschadet weitergehender Rechte des Auftragnehmers.
6.8. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Beauftragung durch den Auftraggeber abzulehnen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer Inhalte überlässt, die gegen geltende Gesetze oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, jugendgefährdende oder gewaltverherrlichende Inhalte übermittelt.
7. Liefer- und Leistungsbedingungen
7.1. Die Leistungsfrist bzw. der Liefertermin für die Fertigstellung und Bereitstellung der Dokumente oder Arbeitsergebnisse wird individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung angegeben. Soweit im Online-Shop für das jeweilige Leistungspaket bereits eine typische Lieferzeit genannt wird (z. B. „Lieferung binnen 5 Werktagen“), erfolgt die Leistungserbringung innerhalb dieser Frist ab Vertragsschluss, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
7.2. Die fertiggestellten Dokumente und/oder Informationsprodukte werden dem Auftraggeber in der Regel elektronisch zur Verfügung gestellt, insbesondere per E‑Mail an die vom Auftraggeber angegebene E‑Mail-Adresse oder durch Bereitstellung in einem geteilten Cloud-Ordner oder Download-Link.
7.3. Eine Lieferung der fertiggestellten Dokumente und Arbeitsergebnisse in Papierform erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. In diesem Fall erfolgt die Lieferung auf dem Versandwege an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei der Abwicklung ist die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten physischen Unterlagen geht auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben hat. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Transportkosten trägt. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
7.4. Die Liefer- bzw. Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die fertigen Dokumente und Leistungen das Unternehmen des Auftragnehmers verlassen haben oder dem Auftraggeber elektronisch bereitgestellt wurden oder der Versandbereitschaft bzw. Fertigstellung dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.
7.5. Der Auftragnehmer ist zu zumutbaren Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Auftraggeber nutzbar sind. Im Falle zulässiger Teilleistungen ist der Auftragnehmer auch berechtigt, entsprechende Teilabrechnungen zu stellen.
8. Leistungsänderungen
8.1. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der bei Vertragsschluss vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Anforderungen. Der Auftraggeber kann bis zur Abnahme des Werkes (vgl. Ziffer 6.5 dieser AGB) Änderungen oder Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird ein Änderungsverlangen des Auftraggebers innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang prüfen und dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung sowie ggf. entstehende Mehrkosten oder Terminverschiebungen in Form eines verbindlichen schriftlichen Angebots mitteilen.
8.2. Der Auftraggeber wird das Änderungs-Angebot des Auftragnehmers innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist an, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse (einschließlich bereits erstellter Dokumentationen) an die geänderten Vereinbarungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht innerhalb der Frist an, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen fortgesetzt.
8.3. Während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens wird der Auftragnehmer die Arbeiten grundsätzlich planmäßig nach dem ursprünglichen Vertrag fortführen, sofern der Auftraggeber ihn nicht schriftlich oder in Textform anweist, die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Änderung auszusetzen oder einzuschränken. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Maßnahmen durchzuführen, die aufgrund der beantragten Änderung voraussichtlich nicht mehr verwertbar wären, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinweisen.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1. Die im Online-Shop angegebenen Preise für die jeweiligen Leistungspakete verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – in Euro und als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
9.2. Die Zahlung des Gesamtpreises ist – sofern nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart wird – unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Vergütung ist vom Auftraggeber im Bestellprozess über die angebotenen Zahlungsarten vollständig im Voraus zu entrichten. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. und verbundene Unternehmen). Dem Auftraggeber stehen die jeweils im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte) zur Verfügung. Geht die Zahlung nicht erfolgreich ein, kommt kein Vertrag zustande bzw. steht der Auftragnehmer bis zum Zahlungseingang nicht in der Leistungspflicht.
9.3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach erfolgter Zahlung und Vertragsschluss eine Rechnung über die gebuchten Leistungen (inklusive ausgewiesener Umsatzsteuer) in elektronischer Form (per E‑Mail) übermitteln, sofern nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.
9.4. Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen abgegolten, insbesondere auch die Erbringung der Arbeitsleistung und die Einräumung von Rechten gemäß Ziffer 10 dieser AGB.
9.5. Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere ist die ausstehende Vergütung während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen (§ 288 BGB). Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor (z. B. Kosten der Rechtsverfolgung). Zahlungen des Auftraggebers werden – vorbehaltlich entgegenstehender Bestimmungen – stets zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Hauptforderung angerechnet.
9.6. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
9.7. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts bedarf es einer schriftlichen Anzeige an den Auftragnehmer.
9.8. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Leistung zu verweigern und – ggf. nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).
10. Rechte an Arbeitsergebnissen
10.1. „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers erstellten Dokumente, Dateien, Unterlagen und sonstigen Informationsprodukte.
10.2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die erstellten Dokumente und Informationsprodukte für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten, zu bearbeiten, zu übersetzen, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben, soweit dies dem Vertragszweck entspricht.
10.3. Das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht gemäß Ziffer 10.2 umfasst auch das Recht, die Arbeitsergebnisse durch mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zu nutzen.
11. Referenznennung
11.1. Der Auftragnehmer ist – nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers – berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung hierzu jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern oder eine erteilte Zustimmung widerrufen.
11.2. Die Referenznennung darf auch online, beispielsweise auf der Webseite des Auftragnehmers, unter Verwendung des Firmenlogos des Auftraggebers erfolgen. Zu diesem Zweck räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an seinen entsprechenden Namens- und Markenrechten (Firmenname, Marken, Logos) ein. Im Falle des Widerrufs einer erteilten Zustimmung wird der Auftragnehmer weitere Referenznennungen unterlassen; bereits erstelltes Werbematerial darf jedoch aufgebraucht werden.
12. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
12.1. Für Mängel an den erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften der Sach- und Werkleistungsgewährleistung, insbesondere §§ 634 ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
12.2. Ist das gelieferte Dokument oder sonstige Arbeitsergebnis mangelhaft, leistet der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Erstellung eines neuen Werkes (Ersatzlieferung). Sofern die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist oder dem Auftragnehmer unmöglich ist oder von ihm verweigert wird, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Schadensersatz bleibt von vorstehender Regelung unberührt und richtet sich nach Ziffer 13 dieser AGB.
12.3. Das Recht des Auftraggebers, bei einem Mangel vom Vertrag zurückzutreten, ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
12.4. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in einem (1) Jahr ab Abnahme des Werkes bzw. der Leistung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – für diese gilt Ziffer 13 dieser AGB.
12.5. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die auf einer vom Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten:
- Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,
- vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen,
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen (Kardinalpflichten, siehe Ziffer 13.2),
- Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache beruhen, oder
- in den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes fallen.
13. Haftung für Schäden
13.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbegrenzt im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend ist.
13.2. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
13.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
13.4. Hinweis: Der Auftragnehmer empfiehlt im Rahmen der Erstellung von Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanleitungen risikomindernde Maßnahmen zur Produktsicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die Entscheidung und Verantwortung für die Umsetzung dieser Empfehlungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber, der auch die vollständige Einhaltung aller relevanten Sicherheits- und Konformitätsvorschriften verantwortet. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die durch Nichtbefolgung oder abweichende Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen entstehen. Ebenso wenig haftet der Auftragnehmer für Schäden, die durch Vervielfältigung oder Verbreitung veränderter technischer Dokumentationen entstehen, noch für Mängel oder Rechtsverletzungen, die auf unzureichende Informationen oder Anweisungen des Auftraggebers zurückgehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Umständen entstehen. Im Übrigen gilt für die Freistellung des Auftragnehmers Ziffer 6.4 dieser AGB entsprechend.
14. Verjährung eigener Ansprüche
14.1. Abweichend von § 195 BGB verjähren Ansprüche des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung in fünf (5) Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
15. Geheimhaltung und Datenschutz
15.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ausgetauschten oder bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete oder der Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), insbesondere technische, finanzielle und geschäftliche Informationen, Daten, Unterlagen, Konzepte, Methoden und Know-how, streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt unabhängig von der Form der Information (schriftlich, elektronisch, körperlich oder mündlich). Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei mit der Sorgfalt behandeln, mit der sie ihre eigenen vergleichbar sensiblen Informationen behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
15.2. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Vertragszwecks genutzt werden. Anderenfalls ist eine Weitergabe oder anderweitige Offenlegung vertraulicher Informationen ausgeschlossen, es sei denn, die empfangende Partei ist gesetzlich oder aufgrund behördlicher/gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet. In einem solchen Fall wird die verpflichtete Partei – soweit zulässig – die andere Partei vorab hierüber informieren. Als Dritte im Sinne dieser Regelung gelten nicht verbundene Unternehmen der Parteien sowie rechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater), sofern sie die Informationen ebenfalls nur im zulässigen Umfang verwenden.
15.3. Beide Parteien werden die Geheimhaltungspflicht ihren Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen oder Dienstleistern auferlegen, denen vertrauliche Informationen zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit entsprechende Personen bereits von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung der einzelnen Personen ist dabei über das Ende der jeweiligen Zusammenarbeit hinaus sicherzustellen.
15.4. Keine Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für solche Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (a) der Allgemeinheit vor dem Zeitpunkt der Weitergabe an die empfangende Partei bekannt oder zugänglich waren oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt oder zugänglich wurden; (b) von der empfangenden Partei nachweislich unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden; (c) der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht überlassen wurden; oder (d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden dürfen oder müssen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die hierzu berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei unverzüglich über die Offenlegung informieren und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung rechtlich vorzugehen. Die Beweislast für das Vorliegen eines der vorgenannten Ausnahmetatbestände trägt die Partei, die sich darauf beruft.
15.5. Auf Verlangen der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei nach Beendigung dieses Vertrages sämtliche in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der anderen Partei herausgeben oder – sofern eine Herausgabe nicht möglich ist – diese vollständig und unwiederbringlich löschen bzw. vernichten. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie automatisch erstellte Sicherungskopien im Rahmen üblicher Datensicherungsroutinen, sofern deren Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
15.6. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt ab Vertragsbeginn und bleibt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren über die Beendigung dieses Vertrages hinaus bestehen.
15.7. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist der Auftragnehmer berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z. B. Ideen, Konzepte, Methoden, Lösungsansätze und allgemeines Know-how), das im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entwickelt oder offenbart wurde und im Gedächtnis des Auftragnehmers oder der von ihm zur Leistungserbringung eingesetzten Personen verbleibt, für andere Zwecke zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Ziffer 15 bleiben hiervon unberührt.
15.8. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Erlaubnistatbestände oder aufgrund erteilter Einwilligung verarbeitet.
15.9. Soweit und sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeiten soll, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen den Anforderungen von Art. 28 DSGVO genügenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
16. Vertragslaufzeit und Kündigung
16.1. Der Vertrag beginnt mit Zustandekommen (siehe Ziffer 5) und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer.
16.2. Das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder dem Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht leistet. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist stets, dass der andere Vertragsteil zuvor schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den wichtigen Grund für die Kündigung innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
16.3. Eine Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform (z. B. per Brief oder E‑Mail).
16.4. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind vertragsgemäß zu vergüten. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber (z. B. wegen schwerer Pflichtverletzung des Auftragnehmers) gilt dies nur, soweit die bis dahin erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
17. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
17.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages kein qualifiziertes Personal und/oder keine Subunternehmer des Auftragnehmers abzuwerben oder zu beschäftigen. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person (bzw. Subunternehmer) und dem Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – beendet wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Person nicht vor Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses selbst oder durch verbundene Unternehmen zu beschäftigen. Dies gilt nicht, sofern der Auftragnehmer der Beendigung des Vertragsverhältnisses aktiv zugestimmt oder im Einzelfall vorher schriftlich zugestimmt hat.
18. Höhere Gewalt
18.1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt umfasst alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignisse sowie solche Ereignisse, die zwar vorhersehbar waren, aber außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. In Fällen höherer Gewalt, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten wesentlich beeinträchtigen oder vorübergehend unmöglich machen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder bei längeren Leistungshindernissen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Für die Dauer der Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt tritt kein Verzug ein. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers (z. B. Rücktritt) bleiben unberührt.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
19.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands oder am Erfüllungsort der Leistungspflichten zu verklagen. Gesetzlich zwingende Vorschriften über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.