Gemäß Maschinenrichtlinie muss die Konformitätserklärung folgendes enthalten:
- Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten;
- Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein;
- Beschreibung und Identifizierung der Maschine, einschließlich allgemeiner Bezeichnung, Funktion, Modell, Typ, Seriennummer und Handelsbezeichnung;
- Erklärung, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen mit anwendbaren Richtlinien und/oder einschlägigen Bestimmungen entspricht. Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sind anzugeben;
- falls erforderlich: Name, Anschrift und Kennnummer einer benannten Stelle;
- Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen oder sonstigen angewandten Normen
- Ort und Datum der Erklärung;
- Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person.
- ggf. weitere Angaben
Konformitätserklärung Muster (Downloads)
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