In die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on brin­gen Sie alle Anga­ben, die für den Nach­weis der Über­ein­stim­mung des Pro­dukts mit den anwend­ba­ren Vor­schrif­ten erfor­der­lich sind.

Als Her­stel­ler sind Sie ver­pflich­tet, die Tech­ni­sche Dokumentation: 

  • vor Inver­kehr­brin­gen Ihres Pro­dukts voll­stän­dig zu erstellen,
  • für Prü­fun­gen durch Markt­über­wa­chungs­be­hör­den bereitzuhalten,
  • ab dem Datum des Inver­kehr­brin­gens Ihres Pro­dukts oder nach letzt­ma­li­gem Ver­kauf zehn Jah­re lang aufbewahren.