In die Technische Dokumentation bringen Sie alle Angaben, die für den Nachweis der Übereinstimmung des Produkts mit den anwendbaren Vorschriften erforderlich sind.
Als Hersteller sind Sie verpflichtet, die Technische Dokumentation:
- vor Inverkehrbringen Ihres Produkts vollständig zu erstellen,
- für Prüfungen durch Marktüberwachungsbehörden bereitzuhalten,
- ab dem Datum des Inverkehrbringens Ihres Produkts oder nach letztmaligem Verkauf zehn Jahre lang aufbewahren.