Aus der Maschi­nen­richt­linie lei­tet sich klar ab, dass die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on ein Teil des Pro­dukts und des Sicher­heits­kon­zepts von Maschi­nen ist. Auf­ga­be der Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on ist es, den siche­ren Gebrauch der Maschi­ne in allen Lebens­zy­klen zu gewähr­leis­ten, vor ver­blei­ben­den Rest­ri­si­ken zu war­nen und Schutz­maß­nah­men und Ver­hal­tens­re­geln aufzuzeigen.

Der Betrei­ber benö­tigt die Betriebs­an­lei­tung, um eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung für die Arbeits­plät­ze vor­zu­neh­men und dar­aus inter­ne Betriebs­an­wei­sun­gen abzuleiten.