Um Produkte in der EU frei verkehrsfähig zu machen, müssen sie den gleichen Sicherheitsstandards entsprechen, unabhängig davon, in welchem Land sie hergestellt wurden. Für Maschinen fordert die Richtlinie 2006/42/EG mehrere Punkte:
- Die Maschine muss mechanisch und elektrisch sicher sein.
- Die Bedienung muss sicher sein.
- Gefährdungen müssen durch eine Risikobeurteilung ermittelt und konstruktiv soweit möglich beseitigt werden.
- Die Betriebsanleitung muss beigelegt sein und vor verbleibenden Restrisiken warnen.
- Der Hersteller/Inverkehrbringer führt ein Konformitätsverfahren durch.
- Das CE-Kennzeichen ist angebracht.