Nein, die CE-Erklärung (richtigerweise „EU-Konformitätserklärung“ gemäß Niederspannungsrichtlinie) muss dem Kunden bzw. Endkunden nicht bereitgestellt werden.
Allerdings muss der Hersteller eine schriftliche EU-Konformitätserklärung für ein Produktmodell ausstellen und sie zusammen mit den technischen Unterlagen zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des elektrischen Betriebsmittels für die nationalen Marktüberwachungsbehörden bereithalten. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welches elektrische Betriebsmittel sie ausgestellt wurde. Auf Verlangen der zuständigen Marktüberwachungsbehörden muss eine Kopie der EU-Konformitätserklärung zur Verfügung gestellt werden.
Wir empfehlen trotzdem, dem Kunden die EU-Konformitätserklärung zur Verfügung zu stellen, entweder als Teil der mitgelieferten technischen Dokumentation oder beispielsweise online abrufbar. Das erhöht das Vertrauen des Kunden in das Produkt und in den Hersteller.
Nicht vergessen: Dem Kunden muss trotzdem die Konformität des Produkts mit der Niederspannungsrichtlinie mitgeteilt werden. Und zwar, indem der Hersteller die CE-Kennzeichnung an jedem einzelnen elektrischen Betriebsmittel anbringt.