Ja, Sie sind zwingend verpflichtet, alle Informationen, die Sie dem Kunden/Betreiber/Endanwender mit dem Produkt mitliefern müssen, in eine für diesen verständliche Sprache zu übersetzen.
Ein Produkt, das Sie nach Spanien verkaufen, sollten Sie zwingend mit Begleitdokumenten (wie Betriebsanleitung) in spanischer Sprache liefern. Doch Vorsicht bei Ländern, in denen es mehrere Amtssprachen gibt (z. B. Schweiz, USA, Kanada). In diesem Fall sollten Sie die Dokumente in allen Amtssprachen liefern, oder mit dem Kunden vertraglich vereinbaren, welche Sprachen Sie zu liefern haben.
Aber auch hier Vorsicht: Auch wenn Sie vertraglich vereinbaren, dass Sie die Dokumente z. B. nur in Englisch ausliefern, obwohl das Zielland Spanien ist, sind Sie verpflichtet, auch eine spanische Version zu liefern. Im Zweifel oder Streitfall stehen die EU-Richtlinien mitunter über den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.