Ja, Sie sind zwin­gend ver­pflich­tet, alle Infor­ma­tio­nen, die Sie dem Kunden/Betreiber/Endanwender mit dem Pro­dukt mit­lie­fern müs­sen, in eine für die­sen ver­ständ­li­che Spra­che zu übersetzen.

Ein Pro­dukt, das Sie nach Spa­ni­en ver­kau­fen, soll­ten Sie zwin­gend mit Begleit­do­ku­men­ten (wie Betriebs­an­lei­tung) in spa­ni­scher Spra­che lie­fern. Doch Vor­sicht bei Län­dern, in denen es meh­re­re Amts­spra­chen gibt (z. B. Schweiz, USA, Kana­da). In die­sem Fall soll­ten Sie die Doku­men­te in allen Amts­spra­chen lie­fern, oder mit dem Kun­den ver­trag­lich ver­ein­ba­ren, wel­che Spra­chen Sie zu lie­fern haben.

Aber auch hier Vor­sicht: Auch wenn Sie ver­trag­lich ver­ein­ba­ren, dass Sie die Doku­men­te z. B. nur in Eng­lisch aus­lie­fern, obwohl das Ziel­land Spa­ni­en ist, sind Sie ver­pflich­tet, auch eine spa­ni­sche Ver­si­on zu lie­fern. Im Zwei­fel oder Streit­fall ste­hen die EU-Richt­li­ni­en mit­un­ter über den indi­vi­du­el­len ver­trag­li­chen Vereinbarungen.