Seit 2016 wird eine Risikoanalyse und Risikobewertung verlangt. Hinweis: Die Maschinenrichtlinie fordert eine Risikobeurteilung. Zudem sind die anwendbaren Anforderungen aufzuführen und der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des elektrischen Betriebsmittels zu erfassen.
Folgende Dokumente und Unterlagen werden mindestens verlangt:
- eine allgemeine Beschreibung des elektrischen Betriebsmittels;
Entwürfe, Fertigungszeichnungen und ‑pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen usw.; - die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind;
- eine Aufstellung, welche harmonisierten, nationalen oder internationalen Normen vollständig oder in Teilen angewandt worden sind;
WICHTIG: Bei Nichtanwendung muss genau dokumentiert werden, warum vom Standard abgewichen wird und wie die Sicherheitsziele der Normen trotzdem erreicht werden.
- die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.;
- Prüfberichte.