Seit 2016 wird eine Risi­ko­ana­ly­se und Risi­ko­be­wer­tung ver­langt. Hin­weis: Die Maschi­nen­richt­linie for­dert eine Risi­ko­be­ur­tei­lung. Zudem sind die anwend­ba­ren Anfor­de­run­gen auf­zu­füh­ren und der Ent­wurf, die Her­stel­lung und der Betrieb des elek­tri­schen Betriebs­mit­tels zu erfassen.

Fol­gen­de Doku­men­te und Unter­la­gen wer­den min­des­tens verlangt:

  • eine all­ge­mei­ne Beschrei­bung des elek­tri­schen Betriebs­mit­tels;
    Ent­wür­fe, Fer­ti­gungs­zeich­nun­gen und ‑plä­ne von Bau­tei­len, Bau­grup­pen, Schalt­krei­sen usw.;
  • die Beschrei­bun­gen und Erläu­te­run­gen, die zum Ver­ständ­nis der genann­ten Zeich­nun­gen und Plä­ne sowie der Funk­ti­ons­wei­se des elek­tri­schen Betriebs­mit­tels erfor­der­lich sind;
  • eine Auf­stel­lung, wel­che har­mo­ni­sier­ten, natio­na­len oder inter­na­tio­na­len Nor­men voll­stän­dig oder in Tei­len ange­wandt wor­den sind;

WICHTIG: Bei Nicht­an­wen­dung muss genau doku­men­tiert wer­den, war­um vom Stan­dard abge­wi­chen wird und wie die Sicher­heits­zie­le der Nor­men trotz­dem erreicht werden.

  • die Ergeb­nis­se der Kon­struk­ti­ons­be­rech­nun­gen, Prü­fun­gen usw.;
  • Prüf­be­rich­te.