Folgende Betriebsmittel und Bereiche fallen nicht unter die Niederspannungsrichtlinie:
- elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosiver Atmosphäre
- elektro-radiologische Betriebsmittel
- elektro-medizinische Betriebsmittel
- elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen
- Elektrizitätszähler
- Haushalt-Steckvorrichtungen
- Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen
- Funkentstörmittel
- spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung in Flugzeugen, auf Schiffen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedsstaaten angehören
- kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden