Die Nie­der­span­nungs­richt­li­nie (Anhang 1) for­mu­liert die fol­gen­den Anfor­de­run­gen an Schutz und Sicherheit:

  • Wich­ti­ge Merk­ma­le auf dem Pro­dukt oder der Ver­pa­ckung ange­ben; alter­na­tiv Hin­wei­se im Begleitdokument.
  • Ord­nungs­ge­mä­ße oder siche­re Ver­bin­dun­gen und Anschlüs­se vorsehen.
  • Bei bestim­mungs­ge­mä­ßer Ver­wen­dung und ange­mes­se­ner War­tung darf kei­ne Gefahr entstehen.
  • Bei direk­ter oder indi­rek­ter Berüh­rung von Mensch und Tier darf kei­ne Gefahr entstehen.
  • Es dür­fen kei­ne gefähr­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren, Licht­bo­gen oder Strah­lun­gen entstehen.
  • Der Schutz von Mensch und Tier vor nicht elek­tri­schen Gefah­ren des Betriebs­mit­tels muss auch gege­ben sein.
  • Die Iso­lie­rung muss ent­spre­chend der Bean­spru­chung aus­ge­legt werden.
  • Pro­dukt so aus­le­gen, dass mecha­ni­schen Bean­spru­chung gefahr­los aus­ge­hal­ten werden.
  • Pro­dukt so aus­le­gen, dass  nicht mecha­ni­sche Ein­wir­kun­gen unter vor­ge­se­he­nen Umge­bungs­be­din­gun­gen gefahr­los aus­ge­hal­ten werden.
  • Vor­her­seh­ba­re Über­be­las­tun­gen darf nicht zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen führen.

Die­se Anfor­de­run­gen sind nicht auf elek­tri­sche Sicher­heit beschränkt.
Der Her­stel­ler muss auch ande­re Gefähr­dun­gen in der Risi­ko­ana­ly­se beach­ten, die von sei­nem elek­tri­schen Pro­dukt ausgehen.