Die Niederspannungsrichtlinie (Anhang 1) formuliert die folgenden Anforderungen an Schutz und Sicherheit:
- Wichtige Merkmale auf dem Produkt oder der Verpackung angeben; alternativ Hinweise im Begleitdokument.
- Ordnungsgemäße oder sichere Verbindungen und Anschlüsse vorsehen.
- Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und angemessener Wartung darf keine Gefahr entstehen.
- Bei direkter oder indirekter Berührung von Mensch und Tier darf keine Gefahr entstehen.
- Es dürfen keine gefährlichen Temperaturen, Lichtbogen oder Strahlungen entstehen.
- Der Schutz von Mensch und Tier vor nicht elektrischen Gefahren des Betriebsmittels muss auch gegeben sein.
- Die Isolierung muss entsprechend der Beanspruchung ausgelegt werden.
- Produkt so auslegen, dass mechanischen Beanspruchung gefahrlos ausgehalten werden.
- Produkt so auslegen, dass nicht mechanische Einwirkungen unter vorgesehenen Umgebungsbedingungen gefahrlos ausgehalten werden.
- Vorhersehbare Überbelastungen darf nicht zu gefährlichen Situationen führen.
Diese Anforderungen sind nicht auf elektrische Sicherheit beschränkt.
Der Hersteller muss auch andere Gefährdungen in der Risikoanalyse beachten, die von seinem elektrischen Produkt ausgehen.