Der Nach­weis der Über­ein­stim­mung eines elek­tri­schen Betriebs­mit­tels mit der Nie­der­span­nungs­richt­li­nie erfolgt durch ein Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren. Dazu müs­sen anwend­ba­re Nor­men iden­ti­fi­ziert und tech­ni­sche Unter­la­gen und Doku­men­ta­tio­nen erstellt wer­den, bei­spiels­wei­se eine Risi­ko­ana­ly­se, eine Betriebs­an­lei­tung und Sicherheitsinformationen.

Gere­gelt ist auch die ord­nungs­ge­mä­ße Kenn­zeich­nung auf dem Gerät oder auf der Maschi­ne, unter ande­rem mit­tels CE-Zeichen.