Maschinenrichtlinie

Im Bereich Maschinen- und Anlagenbau bildet die Maschinenrichtlinie eine wichtige Grundlage für die Technische Dokumentation. Erfahren Sie bei uns mehr.

Inhaltsverzeichnis

Kein Weg führt an der Maschinenrichtlinie vorbei

Wenn Sie Technische Dokumentationen für Maschinen und Anlagen benötigen, dann führt kein Weg an der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) vorbei. Die Maschinenrichtlinie ist wichtiger Bestandteil eines Pakets weiterer Richtlinien, Normen und Verordnungen. Allen ist eines gemeinsam – den Produktherstellern den Weg zu Ihren Kunden zu vereinfachen und den freien Warenverkehr in Europa zu ermöglichen.

Grundlegende Sicherheitsstandards

Um Produkte in der EU frei verkehrsfähig zu machen, müssen sie den gleichen Sicherheitsstandards entsprechen, unabhängig davon, in welchem Land sie hergestellt wurden. Für Maschinen fordert die Richtlinie 2006/42/EG mehrere Punkte:

  • Die Maschine muss mechanisch und elektrisch sicher sein.
  • Die Bedienung muss sicher sein.
  • Gefährdungen müssen durch eine Risikobeurteilung ermittelt und konstruktiv soweit möglich beseitigt werden.
  • Die Betriebsanleitung muss beigelegt sein und vor verbleibenden Restrisiken warnen.
  • Der Hersteller/Inverkehrbringer führt ein Konformitätsverfahren durch.
  • Das CE-Kennzeichen ist angebracht.

Europäisches Recht – Nationales Recht

Ziel der europäischen Richtlinien ist es, die Rechtsauffassungen der einzelnen Mitgliedsländer zu vereinheitlichen. Die Maschinenrichtlinie regelte ursprünglich das Inverkehrbringen von Maschinen innerhalb der Kern-EU, der Schweiz, Liechtenstein sowie Türkei, Norwegen und Island. Tatsächlich dürfen Inverkehrbringer ohne Berücksichtigung der EU-Richtlinien keine Produkte mehr in Europa verkaufen.

In Deutschland regeln das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) die Umsetzung in nationales Recht. Im Falle der Maschinenrichtlinie sind über 750 europäisch harmoniserte Normen zu berücksichtigen. Die Normen decken verschiedene Produkte oder Produktgruppen ab.

Für Drittstaaten ist die Maschinenrichtlinie nicht gültig. Sie wird aber im Einzelfall auf der Grundlage von bilateralen Vereinbarungen anerkannt.

Wann wird die Maschinenrichtlinie angewendet

Die Richtlinie 2006/42/EG gilt für Maschinen und unvollständige Maschinen.

Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist die Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen mit mindestens einem beweglichen Teil sowie Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen. Mehrere zu einer Anlage verkettete Maschinen gelten ebenfalls als Maschine. Wenn Sie Hersteller sind, sind Sie verpflichtet, eine Betriebsanleitung und eine EG-Konformitätserklärung mitzuliefern.

Maschinen, die zwar eine Gesamtheit bilden, aber für sich genommen keine Funktion erfüllen können, stellen eine unvollständige Maschine dar.  Als Hersteller sind Sie verpflichtet, eine Montageanweisung und eine Einbauerklärung mitzuliefern.

Die Bedeutung der Technischen Dokumentation

Aus der Maschinenrichtlinie leitet sich klar ab, dass die Technische Dokumentation ein Teil des Produkts und des Sicherheitskonzepts von Maschinen ist. Aufgabe der Technischen Dokumentation ist es, den sicheren Gebrauch der Maschine in allen Lebenszyklen zu gewährleisten, vor verbleibenden Restrisiken zu warnen und Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufzuzeigen.

Der Betreiber benötigt die Betriebsanleitung, um eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze vorzunehmen und daraus interne Betriebsanweisungen abzuleiten.

Anforderungen an die Betriebsanleitung

Wer sich mit den Anforderungen beschäftigen möchte, dem sei der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie empfohlen. Dieser erläutert, was in einer Betriebsanleitung enthalten sein muss und fordert unter anderem:

  • Angaben zum Hersteller und zur Maschine
  • EG-Konformitätserklärung
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Beschreibungen, Zeichnungen, Schaltpläne
  • Aufstellung, Montage, Aufbau
  • Inbetriebnahme und Betrieb
  • Anleitungen für das Bedienpersonal
  • Angaben zu Restrisiken
  • Handhabung von Werkzeugen
  • Transport und Lagerung
  • Notmaßnahmen
  • Einstellung, Wartung und Ersatzteile
  • Technische Angaben

Wie eine Dokumentation nach Maschinenrichtlinie entsteht

Eine sicherheitsgerechte Technische Dokumentation entsteht, wenn Konstruktion/Entwicklung und Dokumentation eng zusammenarbeiten. Wir als Dokumentationsdienstleister definieren gerne benötigte Informationsvorleistungen, so dass die Arbeit sinnvoll aufgeteilt werden kann.

Von der Entwicklung werden produktnahe Informationen (CAD, Pläne, Stücklisten, Maschinenparameter, Wartungsinformationen) bereitgestellt, und die Dokumentation übernimmt die Qualifizierung der Informationen bis zum fertigen Dokumentationsprodukt.

Gut aufgestellte Dokumentationsdienstleister sind darüber hinaus in der Lage, Teile der internen Dokumentation zu übernehmen und, z. B. durch die Erstellung von Risikobeurteilungen, die Entwicklung zu entlasten.

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