Sicher­heits- und Warn­hin­wei­se die­nen dazu, den Nut­zer vor einer poten­zi­ell gefähr­li­chen Situa­ti­on für Leib und Leben oder vor Schä­den an Sach­ge­gen­stän­den zu war­nen. Außer­dem zei­gen sie dem Anwen­der Mög­lich­kei­ten auf, wie er die­se Gefähr­dun­gen sicher bewäl­ti­gen kann. Auch wenn die bei­den Begrif­fe oft­mals syn­onym ver­wen­det wer­den, besteht ein kla­rer Unterschied:

Sicher­heits­hin­wei­se

die­nen dazu, das Bewusst­sein für eine Gefähr­dungs­si­tua­ti­on zu erzeu­gen oder zu stär­ken, und sind die Basis für Sicher­heits­un­ter­wei­sun­gen im Unter­neh­mens­kon­text. Sie ste­hen häu­fig ohne Signal­wort oder ‑far­be in einem geson­der­ten Kapi­tel und sind didak­tisch auf­ge­baut und auf­be­rei­tet. Auch Bei­spie­le und Erläu­te­run­gen zu Hin­ter­grund­wis­sen sind hier geeig­ne­te Mit­tel, um dem Nut­zer den siche­ren Umgang mit dem Pro­dukt zu erklären.

Warn­hin­wei­se

sind hin­ge­gen dafür vor­ge­se­hen, vor ein­zel­nen Gefähr­dungs­si­tua­tio­nen zu war­nen und ste­hen im direk­ten Bezug zu den nach­ge­la­ger­ten Infor­ma­tio­nen. Die zu ver­wen­den­den Warn­stu­fen (Signal­wort und Signal­far­be) kor­re­lie­ren mit der Risi­ko­be­ur­tei­lung. Ihr grund­le­gen­der Auf­bau und die Art der Gestal­tung sind in diver­sen Emp­feh­lun­gen und Nor­men kon­kre­ti­siert. Für den euro­päi­schen Raum zeigt hier­zu die Norm EN 82079–1 Mög­lich­kei­ten auf, wie Warn­hin­wei­se in die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on ein­ge­bun­den wer­den kön­nen. Für Unter­neh­men, die auch außer­halb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums agie­ren, ist ins­be­son­de­re die ANSI Z535 von hoher Relevanz.

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