Unter gewissen Umständen muss die Konformität für eine Maschine neu bewertet werden. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Der Zusammenschluss von Maschinen zu einer Gesamtheit
- Der Umbau bzw. die Veränderungen von Maschinen
- Retrofit von Maschinen und Anlagen
- Maschinen- und Anlagenparks
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, welche Konformitätsanforderungen für Ihr Vorhaben berücksichtigt werden müssen.
Wir erstellen eine Anforderungsliste auf Basis der anzuwendenden Richtlinien, Normen und Gesetzen, die wir anschließend abarbeiten, um Ihr Produkt rechtssicher zu machen. Hierbei setzen wir folgende Schritte um:
- Informationsbeschaffung (E‑Mail, Telefon, Datenaustausch, Vor-Ort-Termin)
- Umfangreiche Richtlinien- und Normenrecherche
- Ableiten aller Anforderungen, die sich für Ihr individuelles Vorhaben ergeben
- Prüfen, welche Anforderungen bereits erfüllt sind
- Erstellen einer Anforderungsliste mit noch notwendigen Informationen, Unterlagen und Nachweisdokumenten
- Prüfen der Informationen, Unterlagen und Nachweisdokumente auf Vollständigkeit
- Erstellen bzw. ergänzen der Risikobeurteilung
- Erstellen bzw. ergänzen der gesamten Technischen Dokumentation inkl. Vordruck für die EU-Konformitätserklärung