Das CE-Zeichen wird durch den Hersteller oder Inverkehrbringer in Eigenverantwortung vergeben. In einigen Fällen muss zusätzlich eine Behörde oder benannte bzw. notifizierte Stelle einbezogen werden.
Das CE-Zeichen wird durch den Hersteller oder Inverkehrbringer in Eigenverantwortung vergeben. In einigen Fällen muss zusätzlich eine Behörde oder benannte bzw. notifizierte Stelle einbezogen werden.