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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Professionelle Unterstützung für Ihren Arbeitsschutz.

Beratung & Gefährdungsbeurteilung

Wir analysieren Ihre Arbeitsbedingungen, identifizieren Risiken und entwickeln individuelle Schutzkonzepte.
Von der Gefährdungsbeurteilung über die Betriebsbegehung bis zur Dokumentation – alles aus einer Hand: effizient, transparent und rechtskonform.

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CE Normenrecherche

Erstellung von Betriebsanweisungen & Dokumentation

Klare, verständliche Anweisungen sind der Schlüssel zu sicherem Arbeiten. Wir erstellen oder optimieren Ihre Betriebsanweisungen, führen Gefährdungsanalysen durch und stellen eine vollständige Sicherheitsdokumentation bereit – nach DGUV-, ASiG- und BetrSichV-Vorgaben.

Schulungen & Unterweisungen

Ob Mitarbeiterschulung, Sicherheitsunterweisung oder spezielle Themen wie PSA oder ergonomisches Arbeiten:
Unsere Trainings schaffen Bewusstsein, fördern Eigenverantwortung und stärken Ihre Sicherheitskultur.

Schulung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
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Sicherheitsmanagement & Prävention

Wir begleiten Sie langfristig: regelmäßige Sicherheitskontrollen, Unfallanalysen und kontinuierliche Optimierung Ihrer Prozesse.
Ziel: ein stabiles, nachhaltiges Sicherheitsmanagement, das Ausfälle minimiert und Produktivität maximiert.

Ihre Vorteile

🛡️Rechtssicherheit & Entlastung

Wir übernehmen alle sicherheitsrelevanten Aufgaben, halten Sie über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass Sie jederzeit rechtskonform handeln – ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr Team.

⏱️ Weniger Ausfallzeiten

Durch vorausschauende Gefährdungsbeurteilungen und präventive Maßnahmen vermeiden Sie Arbeitsunfälle und Krankheitsausfälle – das spart Zeit, Kosten und sorgt für einen reibungslosen Betriebsablauf.

🤝 Höhere Mitarbeitermotivation

Ein sicheres Arbeitsumfeld schafft Vertrauen und steigert das Wohlbefinden. Ihre Mitarbeitenden fühlen sich wertgeschätzt und arbeiten motivierter, konzentrierter und produktiver.

📈 Nachhaltige Effizienzsteigerung

Klare Strukturen, geprüfte Prozesse und kontinuierliche Optimierung führen zu dauerhaft höherer Leistungsfähigkeit und messbaren Wettbewerbsvorteilen.

Test 3

Ablauf der Betreuung

Analyse des Ist-Zustands

Vor-Ort Termin & Bewertung

Lösungsorientierte Beratung, Dokumentation & Unterweisung

Fortlaufende Betreuung

Gesetze und Richtlinien
zum Arbeitsschutz

Pyramide des deutschen Arbeitsschutzrechts
Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Artikel 31 beschäftigt sich mit gerechten und angemessene Arbeitsbedingungen und spricht jedem Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen zu.

Das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen ist darüber hinaus in Artikel 151 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) verankert.

Artikel 153 des AEU-Vertrags ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erlassen. Zwar müssen nationale Gegebenheiten und technische Vorschriften der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, aber diese EU-Richtlinien gelten als Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen.

Die Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie) ist eine weitere Grundlage des europäischen Arbeitsschutzrechts. Ergänzt wird sie durch Einzelrichtlinien, die Mindestvorschriften, beispielsweise für die Bereiche Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen enthalten.

Deutsches Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland bildet mit den Grundrechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Artikeln 1 und 2 die  Grundlage für den nationalen Arbeitsschutz. Alle weiteren Gesetze, die die Anforderungen für den Arbeitsschutz in Deutschland regeln, bauen auf diesen Artikeln auf und werden zusätzlich durch die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union beeinflusst.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung durch zuständige staatlichen Behörden. Es basiert auf der europäischen Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie (Richtlinie 89/391/EWG) und setzt deren Anforderungen in deutsches Recht um.

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Unternehmer, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um sie beim Arbeits- und Unfallschutz zu unterstützen. Es regelt ihre Aufgaben, Qualifikationsanforderungen und die Zusammenarbeit mit anderen Beauftragten sowie dem Betriebs- oder Personalrat. Zudem schreibt das Gesetz die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses vor.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen sowie ihrer Kinder während Schwangerschaft, Entbindung und Stillzeit. Es gilt für Beschäftigte, Auszubildende und Studierende. Seine Bestimmungen orientieren sich weitgehend an den Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz. Sie regeln Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote und die gesundheitliche Betreuung junger Beschäftigter. Zudem legen sie fest, unter welchen Bedingungen Kinder ab 13 Jahren ausnahmsweise arbeiten dürfen.

Das Chemikaliengesetz (ChemG) dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen und bildet eine zentrale Grundlage des deutschen Chemikalienrechts. Es setzt zahlreiche EU-Richtlinien, insbesondere zur REACH-Verordnung, in nationales Recht um. Die konkreten Schutzmaßnahmen sind in ergänzenden Verordnungen und Technischen Regeln festgelegt.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest, einschließlich Baustellen, und soll Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten verhindern. Sie regelt unter anderem Luft-, Klima- und Beleuchtungsverhältnisse, soziale Einrichtungen, Nichtraucherschutz und die Berücksichtigung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schützt Beschäftigte und Dritte vor Gefahren beim Einsatz von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnische Bewertungen und den Stand der Technik als Sicherheitsmaßstab vorsieht. Zudem legt sie Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln fest.

Die BioStoffV schützt Beschäftigte und Dritte vor den Risiken durch Mikroorganismen, gentechnisch veränderte Biostoffe und Zellkulturen bei der Arbeit. Sie legt Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, die in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) konkretisiert werden.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schützt Menschen und Umwelt vor den Risiken durch gefährliche Stoffe und verpflichtet Arbeitgeber, entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die seit Dezember 2024 geltende Überarbeitung berücksichtigt nun auch psychische Belastungen durch Gefahrstoffe bei der Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) fassen den aktuellen Stand der Arbeitsmedizin und gesicherte Erkenntnisse zusammen und werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erstellt sowie vom BMAS veröffentlicht. Durch die Einhaltung der AMR erfüllt der Arbeitgeber die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) automatisch. Alternativ kann der Arbeitgeber andere Maßnahmen ergreifen, muss dabei aber denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz gewährleisten.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) fassen den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zusammen. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erstellt oder angepasst und vom BMAS im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Die ASR konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und verleihen bei Einhaltung die Vermutungswirkung, dass die Verordnung erfüllt ist. Entscheidet sich der Arbeitgeber für abweichende Maßnahmen, müssen diese denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz gewährleisten. Zusätzlich entwickelt der ASTA Empfehlungen für weitergehende Schutzmaßnahmen, die jedoch keine Vermutungswirkung besitzen.

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) legen den aktuellen Stand von Technik, Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen fest und werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) erarbeitet. Zukünftig ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für die Beratung des BMAS sowie die Überarbeitung und Aktualisierung dieser Regeln zuständig.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) fassen den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen für Bereitstellung, Nutzung von Arbeitsmitteln und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammen. Sie konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und geben Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der TRBS kann der Arbeitgeber die Einhaltung der Vorschriften vermuten lassen, bei abweichenden Lösungen muss er die gleichwertige Sicherheit schriftlich nachweisen.

Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) fassen den aktuellen Stand von Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin, Hygiene und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zusammen. Sie legen Regeln zur Umsetzung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes, zur Einstufung biologischer Arbeitsstoffe und zur Einhaltung der Biostoffverordnung fest. Außerdem enthalten sie Anforderungen zur Vermeidung von Unfällen und Betriebsstörungen.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen für den Umgang mit Gefahrstoffen wieder, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung. Sie werden in den Unterausschüssen des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) erstellt, angepasst und vom AGS beschlossen. Veröffentlicht werden sie von der BAuA im Gemeinsamen Ministerialblatt und durch die TRGS-Reihe 900 ergänzt, die Arbeitsplatzgrenzwerte und weitere AGS-Beschlüsse enthält.

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) konkretisieren die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) bei der Ermittlung, Bewertung und Messung von Lärm- und Vibrationsbelastungen sowie bei der Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Wird die TRLV angewendet, gilt die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung als gewährleistet.

Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) konkretisieren die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) bei der Ermittlung, Bewertung und Messung von Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung und Laser sowie bei der Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Sie setzen zudem die Anforderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge um. Bei Anwendung der TROS gilt die Einhaltung der Vorschriften der OStrV und ArbMedVV als gewährleistet.

Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung für elektrische und magnetische Felder fassen den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zusammen. Sie dienen dem Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch statische und zeitveränderliche elektromagnetische Felder.

DGUV Vorschrift 1

Die DGUV Vorschrift 1 stellt klar, dass die Maßnahmen des staatlichen Rechts auch für nicht beschäftigte Versicherte gelten. Sie legt zudem einheitliche Kriterien fest, nach denen die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in Betrieben bestimmt wird. Die Vorschrift ist bei allen Unfallversicherungsträgern verbindlich, begleitet von der DGUV Regel 100-001, die einzelne Paragraphen näher erläutert.

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und legt die Pflichten der Unternehmer für die betriebliche Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest. Sie beschreibt die erforderliche Fachkunde sowie die Aufgaben dieser Fachkräfte und regelt je nach Betriebsgröße unterschiedliche Betreuungsmodelle. Die Aufsichtsbehörden unterstützen Betriebe und Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung und beraten zu Fragen der Anwendung.

DGUV Regeln konkretisieren Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Spezifikationen. Sie fassen zudem die praktischen Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger zusammen.

Branchenregeln sind spezielle DGUV Regeln, die das komplexe Arbeitsschutzrecht für Unternehmen und Bildungseinrichtungen einer bestimmten Branche verständlich zusammenfassen. Sie ergänzen die Vorschriften um das Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger und bieten ein umfassendes, tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenes Kompendium für Betriebe dieser Branche.

DGUV Informationen geben Hinweise und Empfehlungen, um die praktische Umsetzung von Arbeitsschutzregelungen zu erleichtern. Sie zeigen praxisgerechte Maßnahmen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten oder Zielgruppen im Bereich Sicherheit und Gesundheit auf.

DGUV Grundsätze gehören wie Regeln und Informationen zum DGUV-Regelwerk. Sie geben Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen vor, beispielsweise zur einheitlichen Durchführung von Prüfungen.

DIN Normen

DIN-Normen im Arbeitsschutz dienen der Unterstützung staatlicher Regelungen zur Unfallverhütung, zum Gesundheitsschutz und zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. In den Normungsgremien bringen Fachkreise ihr Wissen ein, um den Stand der Technik für sichere Arbeitsmittel, Prüfmethoden und Schutzmaßnahmen festzulegen, und ergänzen so die Regelwerke staatlicher Ausschüsse. Ziel der Normung ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Gefahren zu reduzieren, persönliche Schutzausrüstung zu spezifizieren und Arbeitsschutzmanagementsysteme zu gestalten, wobei DIN die Koordinierung dieser Aktivitäten übernimmt und eng mit externen Arbeitsschutzexperten zusammenarbeitet.

Die LASI-Veröffentlichungen des Ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) bieten praxisnahe Informationen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen des Arbeitsschutzes. Sie richten sich an Fachkräfte, Arbeitgeber und Behörden und fassen den Stand von Technik, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verständlich zusammen. Die Veröffentlichungen unterstützen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und bieten Orientierung für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen.

VDI-Richtlinien werden vom Verein Deutscher Ingenieure erstellt und enthalten Empfehlungen sowie Regeln zum Stand der Technik in den Ingenieurwissenschaften. Sie werden regelmäßig aktualisiert und jährlich kommen etwa über 200 neue Richtlinien hinzu.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

🕒 Wann startet das Projekt?

Sobald Sie uns Ihr „Go“ geben. Gemeinsam definieren wir einen Starttermin, der zu Ihrem Projektstand und möglichen Änderungsbedarfen passt.

💰 Was kostet die Dokumentation?
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand. Bestehende Vorlagen, Grafiken oder Terminologien können den Preis positiv beeinflussen. Für ein konkretes Angebot sprechen Sie uns einfach an.
📦 Was müssen wir beisteuern?
Je nach Projekt benötigen wir Zugang zu relevanten Arbeitsbereichen (nach vorheriger Abstimmung) sowie einen Ansprechpartner, der Ihre Prozesse kennt.
⏳ Wann lohnt sich das Outsourcing der Dokumentation?
Immer dann, wenn intern Zeit, Ressourcen oder technisches Know-how fehlen – oder wenn Sie Ihre Teams gezielt entlasten möchten..
🔐 Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
Datenschutz hat bei uns höchste Priorität:
– Einsatz aktueller Hard- und Software mit hohem Sicherheitsstandard
– Speicherung auf interner Serverarchitektur oder zertifizierten Cloud-Diensten mit verschlüsselter Datenhaltung auf deutschen Servern
– Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden zu Geheimhaltung und Cybersicherheit
🔄 Können bestehende Dokumente übernommen oder überarbeitet werden?
Ja. Wir analysieren Ihre vorhandenen Unterlagen und integrieren sie effizient in die neue Struktur – inklusive Optimierung von Sprache, Layout und Normenkonformität.
🧠 Wie tief ist das technische Verständnis Ihres Teams?
Unsere Fachredakteure verfügen über fundiertes Know-how in Maschinenbau, Elektrotechnik und Softwareintegration. Wir sprechen die Sprache Ihrer Entwickler und verstehen komplexe technische Zusammenhänge.
📦 Welche Formate und Medien bieten Sie an?
Ob PDF, HTML, interaktive Web-Dokumentation oder Print – wir liefern Ihre Anleitung mediengerecht und auf Wunsch auch mehrsprachig, inklusive Übersetzungsmanagement.
🧩 Wie flexibel ist Ihre Zusammenarbeit?
Wir passen uns Ihrem Projektverlauf an – ob agile Entwicklung, klassische Meilensteinplanung oder kurzfristige Änderungen. Unsere Prozesse sind skalierbar und transparent.