Mit Hilfe des digitalen Produktpasses (DPP, engl.: Digital Product Pasport) sollen dem Verbraucher wesentliche Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus hinweg transparent zugänglich sein.
Diese Produktinformationen beziehen sich unter anderem auf Angaben zu Hersteller, sicherer Verwendung, Nachhaltigkeit, Recyclingmöglichkeit sowie umweltbezogene und soziale Aspekte (z.B.: Lieferkettenrückverfolgbarkeit, CO2-Fußabdruck).
Erfahren Sie hier, was Sie jetzt tun müssen, um die Anforderungen des Digitalen Produktpasses zu erfüllen.
Was ist der digitale Produktpass?
Beim digitalen Produktpass handelt es sich um einen strukturierten, digitalen Datensatz mit produktspezifischen Informationen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Im Gegensatz zu klassischen Produktkennzeichnungen (z.B.: Typenschild, Piktogramm) sind im digitalen Produktpass sehr detaillierte Informationen zu den Themen Produktidentifikation, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Umwelt enthalten.
Gesetzliche Grundlagen und Zeitplan
Der digitale Produktpass wurde als verpflichtendes Instrument im Rahmen der neuen EU-Ökodesign-Verordnung 2024/1781 für nachhaltige Produkte (ESPR) eingeführt.
Hierbei schafft die Öko-Design-Verordnung eine gemeinsame Rechtsgrundlage und legt die Mindestanforderungen fest. Die konkreten Anforderungen an spezifische Produktgruppen werden von der Europäischen Kommission durch delegierte Rechtsakte erlassen. Somit muss ein digitaler Produktpass erst dann erstellt werden, wenn es einen gesonderten deligierten Rechtsakt für diese spezielle Produktgruppe gibt, der neben den Anforderungen auch die einzuhaltenden Fristen festlegt.
Die Einführung der Pflichten in Bezug auf den digitalen Produktpass erfolgt schrittweise.
Am 16. April 2025 wurde der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 veröffentlicht. Dieser legt die priorisierten Produktgruppen fest und definiert Zeitpunkte, bis wann ein delegierter Rechtsakt zur jeweiligen Produktgruppe erlassen werden soll. Wichtig: dieser Zeitpunkt entspricht noch nicht der Pflicht zur Erstellung des DDP. Die verpflichtenden Termine und deren Übergangsfristen werden erst im jeweiligen Rechtsakt festgelegt.
Grundsätzlich gilt, dass jedes Produkt, für das künftige Ökodesign-Maßnahmen erlassen werden, die Pflicht zur Erstellung eines DDP erfüllen muss, außer es existiert ein gleichwertiges System (z. B. EPREL bei energiekennzeichnungspflichtigen Produkten).
Die erste Produktkategorie, für die verpflichtend der digitale Produktpass erstellt werden muss, sind Batterien im Sinne der neuen Batterieverordnung 2023/1542. Ab dem 18.02.2027 muss jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie > 2 kWh und jede Traktionsbatterie (EV) einen sogenannten Batteriepass vorweisen können. Darüber hinaus muss ab diesem Zeitpunkt jede Batterie einen QR-Code tragen.
Weitere Produktkategorien für die ein Fahrplan zur Erstellung der delegierten Rechtsakte definiert wurde sind (die Jahreszahl kennzeichnet die Verabschiedung des Rechtsaktes, nicht die Pflicht zur Erstellung des DDPs):
- Textilien und Bekleidung (ab 2027)
- Reifen (ab 2027)
- Möbel (ab 2028)
- Zwischenprodukte (Eisen, Stahl, Aluminium) (Zeitplan in Bearbeitung)
- Energiebezogene Produkte und Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (Reparierbarkeit bis 2027, Recyclefähigkeit bis 2029; sofern die Produkte nicht bereits vom gleichwertigen System EPREL erfasst sind)
Das übergeordnete Ziel ist es, dass 2050 90 % alle Produkte einen digitalen Produktpass besitzen müssen.
Ziele und Nutzen
Der digitale Produktpass steht im Zeichen der Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit. Hersteller von Produkten sollen dazu bewegt werden, Ihre Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft und der Klimaneutralität zu gestalten. Dieser Prozess wird transparent dokumentiert und Wirtschaftsakteuren sowie Behörden leicht und übersichtlich zur Verfügung gestellt.
Somit können gefährliche Produkte leichter erkannt werden, und die Produktlandschaft für die Verbraucher wird sicherer und nachhaltiger.
Auch für Unternehmen bieten sich einige Chancen durch die Einführung des digitalen Produktpasses:
- Die Bewertung und Dokumentation der Lieferketten kann Engstellen und unzuverlässige Zulieferer frühzeitig identifizieren.
- Das Produkt schafft Vertrauen durch Nachhaltigkeit, Transparenz und Informationen zur Reparierbarkeit und umweltbewusstem Recycling. In einem professionellem Marketing sind dies starke Verkaufsargumente.
- Der Datenaustausch mit Lieferanten, Händlern und Behörden wird vereinfacht. Bei einer geplanten Umsetzung können Prozesse digitalisiert und automatisiert werden, was Ressourcen spart und Fehler vermeidet.
- Die Rücknahme und Wiederverwendung von Produkten wird erleichtert.
- Durch eine frühzeitige Positionierung zeigen Sie sich als innovatives und verantwortungsbewusstes Unternehmen, was die Attraktivität für Kunden und Partner erhöht.
Um diese Aufgaben vollumfänglich zu meistern, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinander zusetzen und notwendige Schritte einzuleiten. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Prozesse diesbezüglich zu optimieren, Recherchen durchzuführen und die notwendigen Informationen zusammenzutragen, um einen umfassenden digitalen Produktpass zu erstellen.
Was steht genau im digitalen Produktpass?
Die grundlegenden Anforderung an die Informationen im digitalen Produktpass sind in Anhang III der Öko-Design Verordnung aufgeführt. Darüber hinaus werden produktspezifische Informationen in den jeweils geltenden Rechtsakten gefordert.
Zu den notwendigen Inhalten gehören unter anderem:
- Eindeutige Produktkennung inklusive GTIN und einschlägige Warencodes (z.B. TARIC-Code)
- Informationen über den Hersteller und/oder sonstige Wirtschaftsakteure (z.B. Importeur inkl. EORI-Nummer)
- Unterlagen zu Produktkonformität (Konformitätserklärung, technische Unterlagen, sonstige Nachweise)
- Benutzerhandbücher, Gebrauchsanleitungen, Warn- und Sicherheitshinweise
- Reparierbarkeitswert, Funktionsbeständigkeitswert, CO2-Fußabdruck / Umweltfußabdruck
- Informationen zu Installation, Nutzung, Wartung, Reparatur, Wiederaufarbeitung, Rückgabe, Zerlegung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung des Produkts
- Falls vorhanden: Bezeichnung oder der Nummernkode der im Produkt enthaltenen besorgniserregenden Stoffe sowie deren Höchstkonzentration und Anweisungen für die sichere Verwendung und konforme Entsorgen /Recycling
- Referenz des Digitalproduktpass-Drittdienstleisters, der die Sicherungskopie des digitalen Produktpasses speichert.
Zugriff und Darstellung
Die Informationen des Produktpasses müssen über eine der folgenden, maschinenlesbaren Verknüpfungen abrufbar sein: einen Strichcode, ein zweidimensionales Symbol oder ein anderes automatisches Datenerfassungsmedium, das von einem Gerät gelesen werden kann. Die bereitgestellten Informationen müssen strukturiert und durchsuchbar sein und auf offenen, interoperalen Standards beruhen. Der Schutz von personenbezogenen Daten muss gewährleistet werden, sodass Daten dieser Art nur mit ausdrücklicher Einwilligung gespeichert werden dürfen.
Über Zugangsrechte wird geregelt, welche Personen Zugriff zu den jeweils gespeicherten Informationen haben. Die Anforderungen, wem Zugang gewährt werden muss, werden in den deligierten Rechtsakten definiert. Vor allem an Händler und Online-Plattformen muss innerhalb weniger Arbeitstage eine digitale Kopie des Produktpasses zur Verfügung gestellt werden können.
Bis Juli 2026 soll von der europäischen Kommission ein digitales Register (Produktpassregister) bereitgestellt werden, in dem bestimmte Informationen aus dem Produktpass gespeichert werden sollen. Konkretere Anforderungen hierzu werden in den kommenden Rechtsakten erläutert.
Was müssen Unternehmen jetzt wissen? Wer ist betroffen?
Die Anforderungen zum digitalen Produktpass gelten primär für alle Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Produkten, die in den Anwendungsbereich der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 fallen. Dieser Anwendungsbereich betrifft grundsätzlich alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Ferner wird definiert, dass die betroffenen Produkte zusätzlich von einem deligierten Rechtsakt erfasst sein müssen. Zum aktuellen Zeitpunkt (September 2025) gibt es, neben den Rechtsvorschriften für Batterien, noch keinen in Kraft getretenen Rechtsakt. Die ersten Rechtsakte sollen 2027 verabschiedet werden und betreffen voraussichtlich die Produktkategorien:
- Textilien und Bekleidung
- Reifen
- Möbel
- Zwischenprodukte (Eisen, Stahl, Aluminium)
- Energiebezogene Produkte und Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik
Darüber hinaus sollen ab 2026 die ersten Rechtsakte, die im Rahmen der alten Ökodesign Richtlinie verabschiedet wurden, unter den Anforderungen der neuen Ökodesign Verordnung zur Anwendung kommen.
Unternehmen sollten daher die rechtliche Entwicklung genau im Auge behalten, um frühzeitig konkrete Fristen für die betroffenen Produkte identifizieren zu können.
Die Firma HighDoc unterstützt Sie gerne dabei eine vollständige Recherche der rechtlichen Anforderungen für Ihre Produkte durchzuführen.
Was sollten Unternehmen vorbereiten?
Unternehmen müssen identifizieren, welche Produktgruppen im eigenen Portfolio von den Anforderungen des digitalen Produktpasses betroffen sind und zu welchem Zeitpunkt die Anforderungen umgesetzt sein müssen.
Es müssen relevante Produktdaten erstellt und gesammelt werden, die später zum Produktpass zusammengefügt werden. Diese Daten müssen digital, standardisiert und aktualisierbar vorliegen und relevanten Parteien (Händler, Behörden, Kunden, Recyclingbetrieben) auf geeignete (digitale) Art und Weise bereitgestellt werden.
Unternehmen, die Produkte in Verkehr bringen, die in den Anwendungsbereich der Öko-Design-Verordnung fallen, müssen sicherstellen, dass:
- Der Produktpass vorhanden und konform zu den grundlegenden Anforderungen ist.
- Alle Informationen enthalten sind, die in der Öko-Design Verordnung und den spezifischen deligierten Rechtsakten gefordert sind.
- Ein Sicherungskopie von einem zertifiziertem Drittanbieter gespeichert wird
- Der Produktpass in geeigneter Form den Einzelhändlern und Online-Marktplätzen, die das entsprechende Produkt verkaufen, zur Verfügung gestellt wird.
Auswirkungen auf CE-Kennzeichnung & technische Dokumentation
Der digitale Produktpass hat insofern eine Auswirkung auf die CE-Kennzeichnung, dass er eine weitere Anforderung an die Hersteller darstellt, die im Rahmen einer erfolgreichen CE-Bewertung eingehalten werden muss. Die Pflicht zur Erstellung des digitalen Produktpass resultiert aus einer geltenden CE-Rechtsvorschrift, der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Um diese Verordnung zu erfüllen und somit berechtigt die CE-Kennzeichnung anbringen zu dürfen, müssen alle geltenden Anforderungen inklusive das Bereitstellen des digitalen Produktpass erfüllt sein.
Vereinfacht kann gesagt werden, dass der digitale Produktpass eine Erweiterung der bestehenden CE-Dokumentationspflicht darstellt.
So setzen Unternehmen den digitalen Produktpass um
Die Einführung des digitalen Produktpasses hört sich vorerst sehr komplex an, ist jedoch gut planbar und kann mit genügend Vorlaufzeit von allen Unternehmen gemeistert werden.
Hierfür ist es wichtig, die Umsetzung schrittweise vorzunehmen und die Aufgaben an zuständige Personen zu verteilen. Auch, wenn noch kein konkreter Termin zur Umsetzung für die jeweiligen Produktgruppen feststeht, können sich Hersteller und andere Wirtschaftakteure im Rahmen einer CE-konformen Technischen Dokumentation schon jetzt optimal vorbereiten.
Die Technische Dokumentation, die im Rahmen anderer CE-Rechtsvorschriften oder der Produktsicherheitsverordnung zu erstellen ist, enthält wesentliche Punkte, die später bequem in den digitalen Produktpass integriert werden können. Hierzu zählen unter anderem:
- Stückliste mit Informationen zu den Zukaufkomponenten
- Materialdatenblätter und RoHS-Nachweise
- Bedienungsanleitung inklusive Hinweisen zu Störungsbeseitigung, Instandsetzung und Reparatur
- Angaben zum Energieverbrauch für energieverbrauchsrelevante Produkte
- Konformitätserklärung
Wer bereits jetzt gut aufgestellt ist zu den Themen CE-Kennzeichnung und Technische Dokumentation muss bei guter Planung keine Angst vor der Einführung des digitalen Produktpass haben.
Wer ist im Unternehmen verantwortlich?
Im Rahmen der Technischen Dokumentation werden die Aufgaben optimalerweise dem verantwortlichen Fachpersonal im Unternehmen zugewiesen. Eine solche Aufgabenteilung vereint Effizienz und ein hohes Maß an Qualität. Auf die gleiche Art und Weise sollte auch die Umsetzung des digitalen Produktpasses auf die unterschiedlichen Mitarbeiter/Abteilungen verteilt werden. Eine mögliche Aufgabenteilung könnte wie folgt aussehen:
Aufgabe | Abteilung |
|---|---|
Zusammentragen der Zuliefererdokumentation | Einkauf |
Zusammentragen RoHS und Materialnachweise | Einkauf / Konstruktion |
Dokumentation der Lieferketten | Einkauf / Vertrieb / Technische Redaktion |
Umsetzung und Nachweise in Bezug auf Energieverbrauch | Konstruktion |
Umsetzung Reparierbarkeit | Konstruktion |
Bedienungsanleitung / Sicherheitsrelevante Informationen | Technische Redaktion |
Zusammentragen aller Informationen | Technische Redaktion |
Bereitstellen der digitalen Information in korrekter Art und Weise | IT / Technische Redaktion |
Koordination / Qualitätsmanagement | Geschäftsführung / Abteilungsleitung / QM-Verantwortliche Person |
Intern oder extern umsetzen?
Bei der Erstellung des digitalen Produktpasses können Unternehmen davon profitieren externe Dienstleister hinzuzuziehen. Je nach Komplexität des Produkts und unternehmensinterner Personalqualifikation kann dies Kosten sparen und die Qualität und Rechtskonformität deutlich steigern.
Bei der Arbeit mit einem externen Dienstleister sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Vor Projektbeginn muss geklärt werden, welche Seite die Datenhoheit hat und wie der Datenaustausch erfolgt.
- Es müssen klare Ansprechpartner definiert werden, um Fragestellungen schnell zu klären und das Produkt vollumfänglich zu verstehen.
- Falls möglich, können vorhandene Dokumentationen eine solide Datenbasis darstellen.
Die Vorteile bei der Arbeit mit einem externen Dienstleister sind:
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch qualifiziertes Fachpersonal.
- Keine Kosten für Schulung, Weiterbildung, Recherche im eigenen Unternehmen.
- Wettbewerbsvorteil, da die Ergebnisse als Vorlage für weitere Produkte dienen.
- Professionelle Betreuung und Ansprechpartner für alle Fragen in Bezug auf Produktkonformität und dem digitalen Produktpass.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der technischen Dokumentation: Von der Strukturierung über die normgerechte Erstellung bis hin zur fachlichen Prüfung auf Vollständigkeit und rechtliche Absicherung.
Wie HighDoc Sie unterstützt
Die Firma HighDoc steht Ihnen bei allen Aufgaben und Fragen rund um das Thema Produktkonformität und digitaler Produktpass zur Seite. Unsere Mitarbeiter können den gesamten Prozess übernehmen oder bei Teilaufgaben unterstützen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erarbeiten wir gerne einen gemeinsamen Fahrplan, um die rechtlichen Anforderungen für Ihr Produkt zu erfüllen.
Im Labyrinth der Richtlinien und Verordnungen müssen Sie nicht auf sich allein gestellt sein. Unsere Motivation ist es, unsere Kunden optimal und transparent zu unterstützen, sodass Produkte rechtskonform und mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand auf den Markt gebracht werden können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss mein Unternehmen schon 2025 etwas umsetzen?▾
Aus rechtlicher Sicht müssen die ersten Anforderungen ab 2027 umgesetzt werden. Allerdings sollten Unternehmen frühzeitig beginnen, sich auf die anstehenden Anforderungen vorzubereiten.