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EU-Konformitätserklärung erstellen: Praktischer Leitfaden mit Vorlagen

So erstellen Sie rechtssichere EU-Konformitätserklärungen: Pflichtangaben, häufige Fehler und Expertentipps. Mit Mustervorlagen und Konformitätserklärungs-Generator.

Inhaltsverzeichnis

Das wichtigste CE-Dokument richtig erstellen

Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC, umgangssprachlich: CE-Erklärung) ist das rechtliche Herzstück jeder CE-Kennzeichnung. Ohne dieses Dokument darf keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Doch was genau muss die Konformitätserklärung enthalten? Wie erstellen Sie sie fehlerfrei? Und welche rechtlichen Fallstricke gilt es zu vermeiden?

Dieser Leitfaden konzentriert sich ausschließlich auf die praktische Erstellung der Konformitätserklärung und bietet:

✅ Schritt-für-Schritt-Anleitung
✅ Kostenlose Mustervorlagen (PDF & Word) + Generator
✅ Checklisten zur Selbstprüfung
✅ Typische Fehlerquellen

Hinweis: Einen Überblick über den gesamten CE-Prozess und die Pflicht zur CE-Kennzeichnung finden Sie in unserem Artikel CE-Kennzeichnung: Pflicht oder Chance.

Definition und rechtliche Bedeutung

Die EU-Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem der Hersteller erklärt:

„Ich bestätige eigenverantwortlich, dass dieses Produkt alle anwendbaren EU-Anforderungen erfüllt.“

Wichtige Merkmale:

  • Eigenerklärung des Herstellers (keine externe Zertifizierung)
  • Rechtliche Verbindlichkeit durch Unterschrift
  • Voraussetzung für CE-Kennzeichnung
  • Haftungsübernahme durch den Unterzeichner

Unterschied: Konformitätserklärung vs. Zertifikat

Konformitätserklärung (DoC)
Zertifikat
Vom Hersteller selbst erstellt
Von externer Stelle ausgestellt
Eigenverantwortliche Erklärung
Externe Bestätigung
Für die meisten Produkte ausreichend
Nur bei Hochrisikoprodukten verpflichtend
Kostenlos erstellbar
Kostenpflichtige Prüfung
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Wann ist die Konformitätserklärung verpflichtend?

Die DoC ist erforderlich für alle Produkte, die unter harmonisierte EU-Richtlinien fallen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im CE-Kennzeichnung-Artikel.

Schritt-für-Schritt: Konformitätserklärung erstellen

Voraussetzungen vor der Erstellung

Bevor Sie die Konformitätserklärung erstellen, müssen folgende Schritte abgeschlossen sein:

  • Alle anwendbaren EU-Richtlinien identifiziert
  • Konformitätsbewertung durchgeführt
  • Risikobeurteilung erstellt
  • Technische Dokumentation vollständig
  • Prüfungen und Tests abgeschlossen
  • Harmonisierte Normen angewendet
  • Betriebsanleitung fertiggestellt

Wichtig: Die Konformitätserklärung ist der Abschluss des CE-Prozesses, nicht der Anfang!

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Schritt 1: Dokumentenstruktur vorbereiten

Grundaufbau der Konformitätserklärung:

  1. Überschrift „EU-Konformitätserklärung“ (DE/EN)
  2. Eindeutige Dokumentennummer (optional, aber empfohlen)
  3. Herstellerangaben
  4. Produktidentifikation
  5. Konformitätserklärung
  6. Auflistung der Richtlinien
  7. Angewandte Normen
  8. Benannte Stelle (falls erforderlich)
  9. Ort, Datum, Unterschrift

Schritt 2: Herstellerangaben eintragen

Pflichtangaben zum Hersteller:

Hersteller:

Name: [Vollständiger Firmenname inkl. Rechtsform]

Straße: [Straße und Hausnummer]

PLZ, Ort: [Postleitzahl, Stadt]

Land: [Land]

Bei Nicht-EU-Herstellern zusätzlich:

Bevollmächtigter Vertreter:

Name: [Firmenname des EU-Bevollmächtigten]

Straße: [Straße und Hausnummer]

PLZ, Ort: [Postleitzahl, Stadt]

Land: [EU-Mitgliedstaat]

Häufiger Fehler: Unvollständige Adressen (z.B. ohne Straße) → ungültige Erklärung

Schritt 3: Produkt eindeutig identifizieren

Erforderliche Produktangaben:

Produktbezeichnung: [Handelsname]

Produkttyp/-modell: [Genaue Typbezeichnung]

Artikelnummer: [falls vorhanden]

Seriennummer: [oder Chargen-/Losnummer]

Beispiele:

Gut: „Industriestaubsauger Typ IS-3000, Seriennummer 2024-001 bis 2024-500“
Schlecht: „Staubsauger“

Tipp: Bei Produktfamilien können Sie eine DoC für mehrere Varianten erstellen, wenn sie identische Konformitätsbewertung durchlaufen haben.

Schritt 4: Konformitätserklärung formulieren

Standardformulierung (zweisprachig empfohlen):

Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, dass das oben beschriebene Produkt mit den folgenden Richtlinien und Normen übereinstimmt:

We hereby declare under our sole responsibility that the product described above is in conformity with the following directives and standards:

Wichtig: Die Konformitätserklärung muss in der Amtssprache des Ziellandes verfasst sein (z. B. in Französisch bei Zielland Frankreich).

Schritt 5: Richtlinien korrekt aufführen

Vollständige Bezeichnung mit Fundstelle:

Angewandte EU-Richtlinien / Applied EU Directives:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

(Machinery Directive 2006/42/EC)

  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

(Low Voltage Directive 2014/35/EU)

  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU

(EMC Directive 2014/30/EU)

Neue Maschinenverordnung ab 20.01.2027:

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

(Machinery Regulation (EU) 2023/1230)

Checkliste Richtlinien-Angaben:

  • Vollständige offizielle Bezeichnung
  • Korrekte Nummerierung
  • Englische Übersetzung (empfohlen)
  • Keine veralteten Richtlinien

Häufigste Fehler:
❌ Nur Kurzbezeichnung („Maschinenrichtlinie“)
❌ Falsche Nummern (z.B. 2006/42/EU statt 2006/42/EG)
❌ Veraltete Richtlinien zitiert

Schritt 6: Harmonisierte Normen angeben

Format für Normenangabe:

Angewandte harmonisierte Normen / Applied harmonised standards:

  • EN ISO 12100:2010

Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze

  • EN 60204-1:2018

Elektrische Ausrüstung von Maschinen

  • EN ISO 13849-1:2015

Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen

Wichtige Hinweise:

Mit Ausgabejahr (z.B. EN ISO 12100:2010)
Vollständiger Titel oder Kurzbeschreibung (kann notfalls! Weggelassen werden)
Nur tatsächlich angewandte Normen
Nur harmonisierte Normen
Aktuelle Version verwenden

Nicht: Normen auflisten, die nicht angewendet wurden
Nicht: Veraltete Normenversionen ohne Begründung

Hinweis:

Bei teilweiser Anwendung einer Norm muss angegeben werden, welche Teile angewendet wurden:

  • EN ISO 12100:2010 (Kapitel 5, 6, 7.1-7.3)

Tipp: Wenn nicht harmonisierte Normen oder weitere technische Standards angegeben werden, dann am besten in einem separaten Abschnitt angeben!

Schritt 7: Benannte Stelle eintragen (falls erforderlich)

Nur erforderlich bei bestimmten Produkten (z.B. Anhang IV Maschinen, bestimmte Medizinprodukte)

Benannte Stelle / Notified Body:

Name: TÜV SÜD Product Service GmbH

Kennnummer: 0123

Zertifikat-Nr.: CE-12345-2024 (falls vorhanden)

Modul: [B, C, D, etc.]

Hinweis: Für die meisten Maschinen und Elektrogeräte ist keine benannte Stelle erforderlich.

Schritt 8: Weitere Angaben

Manche Richtlinien erfordern weitere Angaben auf der Konformitätserklärung.

Z. B. erfordert die noch gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Angabe des Dokumentationsbevollmächtigten. Mit der neuen Maschinenverordnung entfällt die Pflichtangabe ab 2027.

Prüfen Sie daher genau, welche Pflichtangaben ggf. noch erforderlich sind.

Schritt 9: Ort, Datum und Unterschrift

Pflichtangaben:

Ort: [Herstellungsort oder Firmensitz]

Datum: [Datum der Ausstellung]

Name: [Vor- und Nachname des Unterzeichners]

Funktion: [Position, z.B. „Geschäftsführer“]

____________________________

Unterschrift

Wichtige Regeln:

Datum: Nach Abschluss aller Konformitätsbewertungen
Unterzeichner: Muss zeichnungsberechtigt sein (GF, Prokurist)
Unterschrift: Handschriftlich oder qualifizierte digitale Signatur

Nicht: Datum vor Produktfertigstellung
Nicht: Nicht zeichnungsberechtigte Person
Nicht: Kopie ohne Original-Unterschrift

Kostenlose Mustervorlagen & Online-Generator

Download-Optionen

Für Maschinen (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und Elektrogeräte (Niederspannungs-/EMV-Richtlinie):

 

highdoc online generator

Online-Generator

Falls Sie eine vollständig ausgefüllte Konformitätserklärung benötigen, nutzen Sie unseren kostenlosen Generator mit Schritt-für-Schritt-Anleitung. 

Checkliste: Ist Ihre Konformitätserklärung vollständig?

Formale Prüfung

  • Überschrift „EU-Konformitätserklärung“ vorhanden
  • Zweisprachig (DE/EN) oder in Zielsprache
  • Hersteller mit vollständiger Adresse genannt
  • Produkt eindeutig identifiziert (Typ, Modell, Seriennummer)
  • Alle anwendbaren Richtlinien vollständig aufgeführt
  • Harmonisierte Normen mit Ausgabejahr angegeben
  • Ort und Datum der Ausstellung eingetragen
  • Name und Funktion des Unterzeichners genannt

Inhaltliche Prüfung

  • Alle tatsächlich anwendbaren Richtlinien erfasst
  • Nur tatsächlich angewandte Normen aufgeführt
  • Aktuelle Normenversionen verwendet
  • Datum liegt nach Abschluss der Konformitätsbewertung
  • Unterzeichner ist zeichnungsberechtigt
  • Bei Produktfamilie: Alle Varianten erfasst

Rechtliche Prüfung

  • Konformitätsbewertung tatsächlich durchgeführt
  • Technische Dokumentation vollständig
  • Risikobeurteilung abgeschlossen
  • Prüfungen bestanden
  • Betriebsanleitung vorhanden
  • CE-Kennzeichnung noch nicht angebracht (erst nach DoC!)
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Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Top 10 Fehler bei Konformitätserklärungen

1. Vorzeitige Ausstellung

Fehler: DoC unterschrieben, bevor alle Tests abgeschlossen sind
Lösung: Erst unterschreiben, wenn Konformität vollständig nachgewiesen

2. Falsche oder veraltete Richtlinien

Fehler: Maschinenrichtlinie nach 20.01.2027 statt Maschinenverordnung
Lösung: Stichtagsregelung beachten, aktuelle Rechtsvorschriften prüfen

3. Normen ohne Ausgabejahr

Fehler: „EN ISO 12100“ statt „EN ISO 12100:2010“
Lösung: Immer mit vollständiger Bezeichnung inkl. Jahr

4. Nicht angewandte Normen aufgeführt

Fehler: Normen aus Mustervorlage übernommen, aber nicht geprüft
Lösung: Nur Normen angeben, die tatsächlich angewendet wurden

5. Fehlende Produktidentifikation

Fehler: Nur „Maschine“ ohne Typ/Modell/Seriennummer
Lösung: Eindeutige Identifikation mit allen relevanten Daten

6. Unberechtigte Unterzeichner

Fehler: Mitarbeiter ohne Zeichnungsberechtigung unterschreibt
Lösung: Nur GF, Prokurist oder bevollmächtigte Person

7. Fehlende technische Dokumentation

Fehler: DoC erstellt, aber Risikobeurteilung unvollständig
Lösung: Erst alle Dokumente fertigstellen, dann DoC ausstellen

8. Falsche Sprache

Fehler: Nur Englisch für deutsches Produkt
Lösung: Mindestens in Zielmarkt-Sprache, idealerweise zweisprachig

9. Kopie statt Original

Fehler: Nur Kopie ohne Unterschrift beim Produkt
Lösung: Das unterschriebene Original muss archiviert werden. Eine Kopie dieses Originals ist für die Beilage zum Produkt oder für Anfragen ausreichend.

10. Keine Aktualisierung bei Änderungen

Fehler: Produkt geändert, DoC bleibt unverändert
Lösung: Bei wesentlichen Änderungen neue DoC erstellen

Spezielle Anforderungen nach Produktkategorie

Maschinen und Anlagen

Besonderheiten bei Maschinen:

Für Maschinen ist eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Für unvollständige Maschinen ist stattdessen eine „Einbauerklärung“ erforderlich. Ab dem 20.01.2027 gilt für alle neuen Maschinen ausschließlich die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit ihren spezifischen Anforderungen an die EU-Konformitätserklärung.

Zusatzangaben in der Betriebsanleitung (nicht in der Konformitätserklärung!)

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, alle produktbezogenen Kennwerte gehörten in die Konformitätserklärung. Die folgenden, oft sicherheitsrelevanten Angaben müssen laut Maschinenrichtlinie zwingend in der Betriebsanleitung aufgeführt sein:

  • Angaben zur Geräuschemission: Detaillierte Angaben zum Schalldruckpegel am Arbeitsplatz und ggf. zum Schallleistungspegel der Maschine. Die Angabe ist auch erforderlich, wenn der Schalldruckpegel 70 dB(A) nicht übersteigt.
  • Angaben zu Vibrationen: Informationen über die von der Maschine auf den Bediener übertragenen Vibrationen.

Neue Angabe in der Konformitätserklärung ab 2027:

  • Konformitätsbewertungsverfahren: Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird die Angabe des angewandten Konformitätsbewertungsverfahrens (z.B. Modul A) in der EU-Konformitätserklärung zur Pflicht.

Mehr zur Maschinenverordnung 2023/1230

Elektro- und Elektronikgeräte

Besonderheiten:

  • Mehrere Richtlinien integrieren: Für Elektrogeräte müssen meist mehrere Richtlinien (z.B. Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, RoHS-Richtlinie) in einer einzigen EU-Konformitätserklärung zusammenfassend aufgeführt werden.
  • Energielabel-Pflicht beachten (falls zutreffend)

Medizinprodukte

Besonderheiten:

  • MDR/IVDR-Anforderungen
  • Benannte Stelle meist erforderlich
  • Spezielle Klassifizierung angeben
  • Strengere Dokumentationsanforderungen

Funkgeräte (RED)

Besonderheiten:

  • Frequenzbänder angeben
  • SAR-Werte bei Mobilfunk

Aufbewahrung und Bereitstellung

Aufbewahrungsfristen

Produktkategorie(DoC)
Mindestfrist
Rechtsgrundlage
Maschinen
10 Jahre
Maschinenrichtlinie/VO
Elektrogeräte
10 Jahre
Niederspannungs-RL
Medizinprodukte
10-15 Jahre
MDR/IVDR
Bauprodukte
10 Jahre
Bauprodukten-VO

Wer muss die DoC aufbewahren?

Hersteller:

  • Original-DoC archivieren
  • Auf Anfrage Kopien bereitstellen
  • Zugriff für Behörden sicherstellen

Importeure:

  • Kopie vom Hersteller einfordern
  • Mind. 10 Jahre aufbewahren
  • Bei Kontrollen vorlegen können

Händler:

  • Nicht verpflichtet aufzubewahren
  • Sollten Verfügbarkeit prüfen
  • Auf Anfrage beschaffen können

Muss die DoC dem Produkt beiliegen?

Je nach Richtlinie unterschiedlich:

Muss beiliegen (physisch oder digital gemäß den jeweiligen Vorschriften):

  • Maschinen (MRL / MVO)
  • Funkanlagen (RED) – hier ist auch eine vereinfachte KE möglich
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO)
  • ATEX-Produkte (ATEX-RL)
  • Messgeräte (MID)
  • Aufzüge

📋 Auf Anfrage verfügbar:

  • Elektrogeräte (Niederspannungs-RL)
  • EMV-pflichtige Produkte

🌐 Digital bereitstellbar:

  • Maschinen (ab 2027 unter Bedingungen)
  • Bei B2B-Geschäft meist ausreichend

Best Practice: Immer eine Kopie beilegen oder Download-Link bereitstellen

Digitale vs. physische Konformitätserklärung

Aktuelle Rechtslage (bis 19.01.2027)

Papierdokument mit Unterschrift:

  • Standard und rechtssicher
  • Von allen Richtlinien akzeptiert
  • Keine technischen Hürden

Digitale Unterschrift:

  • Qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung erforderlich
  • Rechtlich gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift
  • Technisch aufwändiger

Neue Möglichkeiten ab 20.01.2027 (Maschinenverordnung)

Rein digitale DoC möglich bei:

  • B2B-Geschäft (nicht Endverbraucher)
  • Dauerhafte Verfügbarkeit gewährleistet
  • Kostenloser Download möglich
  • QR-Code oder URL am Produkt

Nicht zulässig bei:

  • Verkauf an Privatpersonen
  • Instabile Hosting-Lösung
  • Kostenpflichtiger Zugang

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich eine Mustervorlage einfach übernehmen?
Nein. Vorlagen sind Orientierungshilfen, aber jede DoC muss individuell auf Ihr Produkt angepasst werden. Richtlinien und Normen müssen exakt zu Ihrem Produkt passen.
Wer darf die Konformitätserklärung unterschreiben?
Nur zeichnungsberechtigte Personen: Geschäftsführer, Prokuristen oder explizit bevollmächtigte Mitarbeiter. Die Verantwortung verbleibt aber immer beim Hersteller.
Brauche ich für jedes einzelne Produkt eine DoC?
Nein. Eine DoC kann für eine Produktfamilie oder Serie gelten, wenn alle Varianten dieselbe Konformitätsbewertung durchlaufen haben und baugleich sind.
Was ist bei mehrsprachigen Märkten?
Die DoC muss in der Amtssprache des Ziellandes verfügbar sein.
Muss ich bei Produktänderungen eine neue DoC erstellen?

Wesentliche Änderungen: Ja, neue Konformitätsbewertung und neue DoC erforderlich

Unwesentliche Änderungen: Nein, aber Änderungsmanagement dokumentieren.

Kann ich die DoC nachträglich erstellen?
Rechtlich problematisch. Die DoC muss vor dem Inverkehrbringen vorliegen. Nachträgliche Erstellung deutet auf mangelhafte Konformitätsbewertung hin.
Was kostet die professionelle Erstellung einer DoC?

Einzeln: 500 – 2.500 € (je nach Komplexität)

Im Rahmen der CE-Gesamtdokumentation: Inbegriffen

Mehr zu den Kosten der CE-Kennzeichnung

Professionelle Unterstützung durch HighDoc

Wann externe Hilfe sinnvoll ist

Die Konformitätserklärung ist rechtlich bindend. Fehler können teuer werden. Externe Expertise ist sinnvoll bei:

  • ✅ Komplexen Produkten mit mehreren Richtlinien
  • ✅ Unsicherheit bei Normenauswahl
  • ✅ Fehlenden internen Ressourcen
  • ✅ Internationalen Märkten
  • ✅ Hochrisikoprodukten

Unsere Leistungen

DoC-Review (ab 490 €):

  • Prüfung Ihrer bestehenden Konformitätserklärung
  • Identifikation von Lücken
  • Korrekturvorschläge

DoC-Erstellung (ab 990 €):

  • Recherche anwendbarer Richtlinien
  • Auswahl harmonisierter Normen
  • Erstellung rechtskonformer DoC
  • Optional in weiterer Sprache

Komplett-Paket CE-Dokumentation:

Zusammenfassung: Ihre nächsten Schritte

Quick-Start Checkliste

Vor der DoC-Erstellung:

1. Konformitätsbewertung abgeschlossen
2. Risikobeurteilung erstellt
3. Technische Dokumentation vollständig
4. Prüfberichte vorhanden
5. Betriebsanleitung fertig


DoC erstellen:
6. Mustervorlage herunterladen
7. Herstellerdaten eintragen
8. Produkt identifizieren
9. Richtlinien recherchieren
10. Normen auflisten
11. Ort, Datum, Unterschrift


Nach der Erstellung:
12. Vollständigkeit prüfen (Checkliste)
13. Von zeichnungsberechtigter Person unterschreiben lassen
14. Original archivieren (10 Jahre)
15. Kopie dem Produkt beilegen
16. CE-Kennzeichnung anbringen

Autor

Bild von Daniel Keil

Daniel Keil

CEO HighDoc Technische Dokumentation GmbH

Themen dieses Beitrags:

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