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Fachkraft für Arbeitssicherheit ­(Sifa): Pflicht für Unternehmen?

Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Was genau dahintersteckt, welche Betreuungsmodelle die DGUV Vorschrift 2 vorsieht und wann eine externe Sifa die smartere Wahl ist, erfahren Sie in diesem Leitfaden.

Inhaltsverzeichnis

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz: Sifa – nicht Fasi) ist für jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) – und trägt damit unmittelbar zur Sicherheit, Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz bei.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Fachperson, die Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes berät und unterstützt. Ihre Kernaufgabe: Arbeitgeber bei der Unfallverhütung, der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu unterstützen.

Die Sifa ist kein Ehrenamt, sondern eine qualifizierte Beratungsfunktion – mit klaren gesetzlichen Anforderungen an Ausbildung, Qualifikation und Einsatzumfang.

Kurzdefinition: Eine Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist eine nach § 5 ASiG und DGUV Vorschrift 2 bestellte Fachperson, die Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes berät. Die Bezeichnung „Sifa“ ist die offizielle Abkürzung – festgelegt durch DGUV, BMAS und Länder. „Fasi“ ist reserviert für die „Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V.“

Ja – und zwar für jeden Betrieb ab dem ersten Arbeitnehmer.

Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, schriftlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen und ihr die entsprechenden Aufgaben zu übertragen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Branche oder Betriebsgröße.

Die genaue Umsetzung – insbesondere der Betreuungsumfang – richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial vorsieht. Wichtig: Die DGUV Vorschrift 2 wurde zum 1. Januar 2026 neu gefasst – Unternehmen sollten ihre Betreuungsmodelle entsprechend prüfen.

Betriebsgröße
Betreuungsmodell
Bis 10 Beschäftigte
Unternehmermodell (nach Schulung möglich)
Ab 10 Beschäftigte
Regelbetreuung (Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung)
Betriebe mit erhöhter Gefährdung
Individuelle Betreuung mit festgelegten Mindeststunden

Fazit: Es gibt keine Untergrenze. Wer auch nur einen Mitarbeiter beschäftigt, muss die sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.

Arbeitssicherheit in der Praxis

Arbeitgeber haben gemäß § 19 ASiG drei Optionen:

  1. Interne Bestellung: Eine im Betrieb beschäftigte Person wird zur Sifa bestellt (setzt entsprechende Qualifikation und Ausbildung voraus).

  2. Externe / freiberufliche Fachkraft: Ein externer Spezialist wird beauftragt – besonders für KMU oft die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

  3. Überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst: Ein von der Berufsgenossenschaft anerkannter Dienst übernimmt die Betreuung.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und weitere Berufsgenossenschaften empfehlen: Eine interne Fachkraft lohnt sich in der Regel erst ab einem Bedarf von mindestens 100 Einsatzstunden pro Jahr. Auch die BAuA-FAQ erläutert die verfügbaren Bestelloptionen praxisnah.

Die Entscheidung zwischen interner und externer Sifa hängt von Betriebsgröße, Branche und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab.

Vorteile einer internen Sifa

  • Kennt den Betrieb und seine spezifischen Gefährdungen
  • Kurzfristig verfügbar bei akuten Problemen
  • Langfristig günstig bei hohem Betreuungsbedarf
  • Genießt in der Regel ein Haftungsprivileg als Angestellter

Vorteile einer externen Sifa

  • Keine Ausbildungskosten – die externe Fachkraft bringt alle Qualifikationen mit
  • Flexibel und bedarfsgerecht einsetzbar
  • Unabhängiger Blick von außen – objektive Bewertung von Gefährdungen
  • Breites Branchen-Know-how durch den Einsatz in verschiedenen Unternehmen
  • Kostentransparenz durch klar kalkulierbare Stundensätze (60–150 €/Std.)
  • Regelmäßige Fortbildung ist inklusive

Einsatzbereiche externer Sifas:

  • Industrie & Fertigung (Produktionsprozesse, Maschinensicherheit)
  • Bauwirtschaft (Planung und Durchführung von Bauprojekten)
  • Dienstleistungssektor (Bürosicherheit, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung)
  • Medizinische und soziale Einrichtungen

Die Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind gesetzlich in § 6 ASiG verankert und umfassen alle Bereiche des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

1. Beratung und Unterstützung

Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze, ergonomischer Arbeitsbedingungen und sicherer Arbeitsabläufe. Dazu gehört auch die Unterstützung bei Planung, Umsetzung und Wartung von Betriebsanlagen.

2. Gefährdungsbeurteilung

Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG – systematische Analyse von Gefahrenquellen und Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen. Mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Betriebsänderungen erforderlich.

3. Betriebsanweisungen

Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Maschinen. Ergänzt durch Maßnahmen zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

4. Sicherheitsbegehungen & Inspektionen

Regelmäßige Überprüfung von Arbeitsstätten, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren – insbesondere vor Inbetriebnahme neuer Anlagen. Identifizierte Mängel werden dokumentiert und dem Arbeitgeber mit Lösungsvorschlägen gemeldet.

5. Schulungen & Unterweisungen

Planung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte – zu Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie zu Schutzmaßnahmen.

6. Unfallanalyse & Prävention

Untersuchung von Arbeitsunfällen, Ermittlung der Ursachen und Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Wiederholungen.

7. Dokumentation & Berichterstattung

Lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen, Inspektionen, Schulungen und Unfälle – als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.

8. Kontinuierliche Verbesserung

Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen auf Basis von Analysen und Untersuchungen – mit dem Ziel, das Arbeitsschutzniveau im Betrieb dauerhaft zu steigern.

Alle Aufgaben basieren auf § 6 ASiG sowie den Konkretisierungen der DGUV Vorschrift 2.

Merkmal
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Sicherheitsbeauftragter (Sibe)
Rechtsgrundlage
§ 5–6 ASiG, DGUV Vorschrift 2
§ 22 SGB VII
Qualifikation
Ingenieur, Techniker oder Meister + Sifa-Ausbildung
Betriebsinterne Schulung
Funktion
Hauptberatungsfunktion für Arbeitgeber
Unterstützende Funktion (ehrenamtlich)
Haftung
Ja (bei grober Fahrlässigkeit bei ext. Sifas)
Nein
Unterstellung
Geschäftsführung
Arbeitgeber / Abteilungsleitung
Kündigungsschutz
Relatives Kündigungsverbot (§ 8 ASiG)
Benachteiligungsverbot

Kurz gesagt: Der Sibe unterstützt partnerschaftlich und ehrenamtlich, die Sifa trägt die fachliche Verantwortung für die Qualität der sicherheitstechnischen Beratung. Eine kompakte Gegenüberstellung bietet auch das Merkblatt der TÜV SÜD Akademie (PDF).

Die Ausbildung richtet sich nach dem aktuellen Konzept Sifa 3.0 der DGUV und dauert in der Regel ein bis drei Jahre. Sie gliedert sich in drei Stufen und sechs Lernfelder. Angeboten wird sie u. a. über die DGUV Akademie sowie von der BAuA anerkannte Ausbildungsträger.

Ausbildungsstufen:

  • Grundausbildung
  • Vertiefende Ausbildung
  • Bereichsbezogene Ausbildung

Lernfelder:

  1. Aufgaben einer Sifa
  2. Arbeitssystem und betriebliche Organisation
  3. Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  4. Arbeitssystemgestaltung
  5. Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
  6. Branchenspezifischer Teil

Zulassungsvoraussetzungen (§ 4 DGUV Vorschrift 2)

Um zur Sifa-Ausbildung zugelassen zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
  • Basisqualifikation (eine der folgenden):
    • Abgeschlossenes Ingenieurstudium (Bachelor/Master) oder Berechtigung zur Führung des Titels „Ingenieur“
    • Staatlich anerkannte Ausbildung als Techniker oder 4 Jahre Tätigkeit als Techniker
    • Abgeschlossene Meisterprüfung oder 4 Jahre Tätigkeit als Meister
  • Erfolgreich abgeschlossener Sifa-Lehrgang

Neben den formellen Voraussetzungen sind Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und eine hohe Eigenverantwortung entscheidend für den Erfolg in diesem Beruf.

externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Relevante Rechtsgrundlagen im Überblick

Rechtsgrundlage
Inhalt
ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
Pflicht zur Bestellung einer Sifa; Aufgaben, Qualifikation und Rechtsstellung
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
Grundpflichten des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
Technische, organisatorische und persönliche Anforderungen an Arbeitsmittel
DGUV Vorschrift 2
Betreuungsmodelle, Mindest-Einsatzzeiten, Qualifikationsanforderungen
UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
Verbindliche Maßnahmen für Arbeitgeber und Versicherte

Haftung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Interne Sifas genießen in der Regel ein Haftungsprivileg als Arbeitnehmer – sie können nicht für Beratungsmängel persönlich haftbar gemacht werden, wenn kein vorsätzliches Handeln vorliegt.
  • Externe Sifas können unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder fehlerhafter Beratung, die zu einem Schaden geführt hat.
Pyramide des deutschen Arbeitsschutzrechts

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Schulung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet die Beauftragung einer externen Sifa?▾

Die Kosten für die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Unternehmens, der Branche und dem Umfang der benötigten Dienstleistungen. Je nach Anforderungen des Unternehmens sowie der Erfahrung und Qualifikation der Sifa kann der Stundensatz zwischen 60 und 150 Euro liegen.

Ab welcher Beschäftigtenzahl benötigt ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?▾
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen entsprechende Aufgaben zu übertragen (siehe § 5 Absatz 1, § 6 ASiG). Somit müssen grundsätzlich alle Betriebe ab dem ersten Arbeitnehmer eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Die Art und der Umfang dieser Betreuung richten sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Abhängig von der Betriebsgröße gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Betreuungsmodelle. Je nach Aufgabenfülle und Größe des Betriebes sind ggf. mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Welche Anforderungen sind an eine Sifa zu stellen?▾
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitgeber die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Sicherheitsingenieuren, Sicherheitstechnikern oder Sicherheitsmeistern als erfüllt betrachten kann, sind in § 4 der DGUV Vorschrift 2 definiert.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?▾
Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, mindestens jedoch einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen im Betrieb, wie der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren.
Welche Qualifikationen sollte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) haben?▾
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte über eine fundierte Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit sowie praktische Erfahrung verfügen. Wichtige Qualifikationen sind zudem Kenntnisse in den relevanten gesetzlichen Vorschriften, die Fähigkeit zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und gute Kommunikationsfähigkeiten.
Kann eine externe Sifa auch interne Schulungen durchführen?▾
Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können interne Schulungen für Ihre Mitarbeiter durchführen. Diese Schulungen sind wichtig, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu schärfen und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?▾
Die Ausbildung zur Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) dauert in der Regel ein bis drei Jahre und umfasst verschiedene Lernfelder und Phasen, darunter Präsenzseminare, selbstorganisiertes Lernen und Praktika im Betrieb.
Welche Rolle spielt die Digitalisierung in der Ausbildung zur Sifa?▾
Die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Moderne Ausbildungskonzepte integrieren digitale Lernplattformen und Online-Seminare, die das selbstorganisierte Lernen und den Austausch zwischen den Teilnehmern erleichtern.
Welche gesetzlichen Grundlagen sind für die Arbeitssicherheit relevant?▾
In Deutschland sind die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Diese legen die Pflichten der Arbeitgeber und die Rechte der Arbeitnehmer fest.
Wie kann ich die Arbeitssicherheit in meinem Unternehmen verbessern?▾
Um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu verbessern, sollten Sie regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen, ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln, regelmäßige Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter anbieten und externe Sifas (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) hinzuziehen, um objektive Bewertungen und spezialisierte Beratung zu erhalten.
Wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Sifa oder Fasi abgekürzt?▾
Die offizielle Abkürzung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet Sifa. Da die Abkürzung Fasi bereits für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. genutzt wird, wurde die Verwendung von Sifa von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Ländern festgelegt.

Fazit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist kein optionales Extra – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Baustein eines funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutzes. Von der Gefährdungsbeurteilung über Sicherheitsunterweisungen bis zur Unfallprävention sorgt die Sifa dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist und Ihre Mitarbeiter geschützt sind.

Für viele Unternehmen – besonders KMU – ist die externe Sifa die wirtschaftlich und fachlich sinnvollste Lösung: flexibel, kostenkalkulierbar und mit aktuellem Fachwissen aus verschiedenen Branchen.

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Beratung durch Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit)

Autor

Bild von Daniel Keil

Daniel Keil

CEO HighDoc Technische Dokumentation GmbH

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