In modernen Betrieben ist die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unerlässlich. Diese Experten tragen maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei, indem sie Gefahren identifizieren, präventive Maßnahmen entwickeln und Unternehmen dabei unterstützen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Aufgaben, Ausbildung und Haftung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Sifa.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sifa genannt, ist eine speziell ausgebildete Person, die Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt.
Ihre Aufgabe besteht darin, den Arbeitgeber in allen Belangen der Unfallverhütung, der Arbeitssicherheit und der Gestaltung eines gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds in verschiedensten Branchen zu beraten und zu unterstützen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit ist eine spezialisierte Ausbildung erforderlich.
Bedeutung der Arbeitssicherheit für Unternehmen
Arbeitssicherheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
Durch effektive Maßnahmen zur Arbeitssicherheit können Unternehmen die Anzahl von Arbeitsunfällen reduzieren, Krankheitsausfälle minimieren und somit die Produktivität steigern Zudem trägt ein sicherer Arbeitsplatz zur Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter bei.

Jeder Arbeitgeber ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, schriftlich Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und ihnen die notwendigen Aufgaben zu übertragen (vgl. § 5 Abs. 1, § 6 ASiG).
Die genaue Umsetzung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle bietet und an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens angepasst werden kann.
Möglichkeiten zur Bestellung einer Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Arbeitgeber sind nach § 5 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und § 2 DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dabei stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- Interne Bestellung: Eine im Betrieb beschäftigte Person wird zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt.
- Freiberufliche Fachkraft: Eine externe, freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit wird beauftragt.
- Überbetrieblicher Dienst: Ein überbetrieblicher Dienst gemäß § 19 ASiG wird beauftragt.
Es ist entscheidend, dass die bestellte Fachkraft über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Dazu zählen insbesondere Branchenkenntnisse und Methodenkompetenz, die den spezifischen Anforderungen des Betriebs entsprechen.
Gesetzliche Grundlagen und Haftung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
In Deutschland wird die Arbeitssicherheit durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Unfallsverhütungsvorschriften (UVV) beziehungsweise die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Diese Bestimmungen definieren die Pflichten der Arbeitgeber und die Rechte der Arbeitnehmer im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
So legt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein Mindestmaß an technischen, organisatorischen und persönlichen Anforderungen fest, die Arbeitgeber erfüllen müssen. Während die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowohl Unternehmen als auch Versicherte verbindlich zur Einhaltung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz verpflichtet. Diese werden von den Berufsgenossenschaften, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, erlassen und bilden zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung eine zentrale Grundlage für den Schutz der Beschäftigten.
Die Haftung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann je nach Anstellungsverhältnis variieren. Interne Fachkräfte, die direkt im Unternehmen angestellt sind, genießen in der Regel ein Haftungsprivileg, das sie vor persönlichen Haftungsansprüchen schützt. Externe Sifas hingegen können unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Gemäß § 19 ASiG können Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit intern oder extern bestellen. Dabei besteht die Wahl zwischen einem eigenen Mitarbeiter, einem freiberuflichen Experten oder einem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst.
Die Entscheidung, ob eine interne oder externe Sifa beauftragt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Interne Fachkräfte kennen den Betrieb gut und können Gefährdungen schnell erkennen und Maßnahmen ergreifen. Externe Fachkräfte bieten hingegen Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung von Gefährdungspotenzialen, was zu einer objektiveren Betrachtung führen kann.
Ein weiteres bedeutendes Kriterium für die Entscheidung ist die Dauer des Einsatzes. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen kann es wirtschaftlich sein, eine externe Sifa zu engagieren, da die Beschäftigung eines eigenen Mitarbeiters oft einen hohen Zeitaufwand für Aus- und Fortbildung erfordert. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft empfiehlt eine Einsatzzeit von mindestens 100 Stunden pro Jahr, um die Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters zu rechtfertigen.
Vorteile einer externen Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
- Flexibilität und Kosteneffizienz
Externe Sifas können bedarfsgerecht überbetrieblich und branchenübergreifend eingesetzt werden. Das spart Kosten hinsichtlich der Ausbildung und Unterhaltung einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit und macht die Ausgaben zugleich kalkulierbarer.
- Aus- und Weiterbildung
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über alle notwendigen Qualifikationen und bilden sich auch regelmäßig fort.
- Unabhängigkeit
Externe Sifas bringen einen objektiven Blick mit und können so präzise und unvoreingenommen Gefährdungen und Mängel aufdecken.
- Fachwissen
Sie verfügen oft über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Branchen und können so maßgeschneiderte Lösungen für jedes Unternehmen anbieten.
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können in vielen Bereichen eingesetzt werden, darunter:
- Industrie und Fertigung: Unterstützung bei der sicheren Gestaltung von Produktionsprozessen
- Bauwirtschaft: Beratung bei der Planung und Durchführung von Bauprojekten
- Dienstleistungssektor: Entwicklung von Sicherheitskonzepten für Büros und Dienstleistungsunternehmen
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz eines Unternehmens. Sie berät und unterstützt Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfassen die folgenden Bereiche:
- Beratung und Unterstützung
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet umfassende Beratung für Arbeitgeber und Führungskräfte. Dies beinhaltet die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen sowie die ergonomische Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie unterstützt bei der Planung, Umsetzung und Wartung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen.
- Erstellung von Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen gewährleisten die sichere Arbeitsausführung durch die klare Unterweisung und Information der Beschäftigten. Dabei werden organisatorische Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt und durch die Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstung ergänzt, um Risiken am Arbeitsplatz effektiv zu minimieren.
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Durchführung von Gefährdungsanalysen und Risikobewertungen. Diese Beurteilungen helfen, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
- Sicherheitskontrollen und Inspektionen
Regelmäßige Sicherheitskontrollen und Begehungen der Arbeitsstätten sind essenziell. Die Sifa überprüft technische Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Betriebsanlagen, insbesondere vor deren Einführung und Inbetriebnahme. Festgestellte Mängel werden dem Arbeitgeber gemeldet und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorgeschlagen.
- Schulungen und Unterweisungen
Die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen zu Sicherheits- und Gesundheitsthemen gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben. Dies beinhaltet die Schulung der Sicherheitsbeauftragten und Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die Maßnahmen zu deren Abwendung informiert sind.
- Unfallanalysen und Prävention
Nach Arbeitsunfällen führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit Untersuchungen durch, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Unfälle zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden dokumentiert und ausgewertet, um kontinuierlich Verbesserungen im Arbeitsschutz zu erzielen.
- Dokumentation und Berichterstattung
Die Erstellung von Berichten über durchgeführte Inspektionen, Schulungen und Unfälle sowie die Dokumentation aller Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sind weitere wichtige Aufgaben. Diese Berichte unterstützen das Unternehmen dabei, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
- Präventive Maßnahmen und kontinuierliche Verbesserung
Die Sifa arbeitet präventiv und entwickelt Verbesserungsvorschläge aus den durchgeführten Analysen und Untersuchungen. Durch eine aktive und kooperative Herangehensweise trägt sie maßgeblich zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheitsstandards im Unternehmen bei.
- Besondere Betreuungsanlässe
Zusätzlich zu den regulären Aufgaben kann es besondere Anlässe geben, die eine spezifische Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfordern. Diese sogenannten anlassbezogenen Betreuungen sind notwendig, um bei besonderen Ereignissen oder Veränderungen im Betrieb die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Durch ihre Expertise und ihr Engagement trägt sie entscheidend dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Der wesentliche Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit liegt in der Ausbildung. Während Sifas entweder einen Meister- oder Techniker-Titel oder ein technisches Studium absolviert haben, benötigen Sibes nur eine spezielle Schulung. Sicherheitsbeauftragte arbeiten ehrenamtlich neben ihrer Haupttätigkeit und unterstützen die Sicherheitsfachkräfte partnerschaftlich.
Sifas hingegen sind der Geschäftsführung oder deren bevollmächtigten Personen unterstellt und verantwortlich für die Qualität der sicherheitstechnischen Beratung. Während Sicherheitsbeauftragte keine formale Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kollegen tragen, sind Sifas haftbar für ihre Beratungen.
Beide Rollen haben einen relativen Kündigungsschutz, der sie vor Nachteilen aufgrund ihrer sicherheitstechnischen Aufgaben schützt. Das Benachteiligungsverbot stellt sicher, dass Sibes nicht wegen ihrer Entscheidungen im Amt gekündigt werden können, ähnlich wie das relative Kündigungsverbot für Sifas gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 ASiG.
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Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem neuen Konzept Sifa 3.0 ist stark auf die Bedürfnisse der Lernenden ausgerichtet und fördert ihre persönlichen und beruflichen Fähigkeiten. Die Bewertung erfolgt kompetenzbasiert mit qualitativem Feedback, um die Fähigkeiten der Teilnehmenden gezielt zu verbessern.
Angehende Fachkräfte erarbeiten viele Lerninhalte eigenständig in Selbstorganisierten Lerneinheiten (SOL), was ihre Problemlösungsfähigkeit, Zeitmanagement und Eigenverantwortung stärkt. Die Ausbildung vermittelt neben Fakten auch Methoden zur Informationsbeschaffung, die für die Beratung und Erläuterung ihrer Argumentation gegenüber Führungskräften notwendig sind. Mit einem Praktikum im eigenen Unternehmen sollen die erlernten Kenntnisse gefestigt und weiter ausgebaut werden, um den Übergang zur Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit erleichtern.
Lerninhalte und Aufgabenfelder der Sifa Ausbildung
Das Ausbildungsformat Sifa 3.0 bereitet angehende Fachkräfte umfassend auf ihre verantwortungsvolle Rolle vor. Durch individuelle Förderung, eigenständige Wissensaneignung und Stärkung sozialer Kompetenzen werden sie dazu befähigt, den vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit erfolgreich zu begegnen. Die Ausbildung umfasst drei Ausbildungsstufen (Grundausbildung, vertiefende Ausbildung, bereichsbezogene Ausbildung) und sechs Lernfelder:
- Aufgaben einer Sifa
- Arbeitssystem und betriebliche Organisation
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Arbeitssystemgestaltung
- Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
- Branchenspezifischer Teil
Voraussetzungen für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Um als Sifa tätig zu werden, sind neben einer anerkannten Ausbildung weitere fachliche Kompetenzen und Kenntnisse erforderlich. Vor der Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft der Arbeitgeber diese Qualifikationen.
Zu den Voraussetzungen gehören:
- Nachweis einer geeigneten Basisqualifikation
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Erfolgreicher Abschluss eines Lehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Geeignete Basisqualifikationen nach der DGUV-Vorschrift 2, § 4:
- Bachelor- oder Masterabschluss in den Ingenieurwissenschaften oder Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur
- Staatliche Anerkennung als Techniker oder vier Jahre Berufserfahrung als Techniker
- Abgeschlossene Meisterprüfung oder vier Jahre Tätigkeit in der Funktion als Meister
Neben den formellen Voraussetzungen sollte eine Sifa über hohe Sozialkompetenz und Empathie verfügen, um sich in die Belange der Beschäftigten und des Unternehmens einfühlen zu können.
Gute kommunikative Fähigkeiten sind essentiell, um komplexe Zusammenhänge verständlich darzustellen und Mitarbeiter zu unterweisen. Weitere Vorteile bringen eine hohe Eigeninitiative und Organisationsfähigkeit, um die vielfältigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten erfolgreich zu meistern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet die Beauftragung einer externen Sifa?
Die Kosten für die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Unternehmens, der Branche und dem Umfang der benötigten Dienstleistungen. Je nach Anforderungen des Unternehmens sowie der Erfahrung und Qualifikation der Sifa kann der Stundensatz zwischen 60 und 150 Euro liegen.
Ab welcher Beschäftigtenzahl benötigt ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen entsprechende Aufgaben zu übertragen (siehe § 5 Absatz 1, § 6 ASiG). Somit müssen grundsätzlich alle Betriebe ab dem ersten Arbeitnehmer eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.
Die Art und der Umfang dieser Betreuung richten sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Abhängig von der Betriebsgröße gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Betreuungsmodelle. Je nach Aufgabenfülle und Größe des Betriebes sind ggf. mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Welche Anforderungen sind an eine Sifa zu stellen?
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitgeber die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Sicherheitsingenieuren, Sicherheitstechnikern oder Sicherheitsmeistern als erfüllt betrachten kann, sind in § 4 der DGUV Vorschrift 2 definiert.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, mindestens jedoch einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen im Betrieb, wie der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren.
Welche Qualifikationen sollte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) haben?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte über eine fundierte Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit sowie praktische Erfahrung verfügen. Wichtige Qualifikationen sind zudem Kenntnisse in den relevanten gesetzlichen Vorschriften, die Fähigkeit zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und gute Kommunikationsfähigkeiten.
Kann eine externe Sifa auch interne Schulungen durchführen?
Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können interne Schulungen für Ihre Mitarbeiter durchführen. Diese Schulungen sind wichtig, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu schärfen und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Ausbildung zur Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) dauert in der Regel ein bis drei Jahre und umfasst verschiedene Lernfelder und Phasen, darunter Präsenzseminare, selbstorganisiertes Lernen und Praktika im Betrieb.
Welche Rolle spielt die Digitalisierung in der Ausbildung zur Sifa?
Die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Moderne Ausbildungskonzepte integrieren digitale Lernplattformen und Online-Seminare, die das selbstorganisierte Lernen und den Austausch zwischen den Teilnehmern erleichtern.
Welche gesetzlichen Grundlagen sind für die Arbeitssicherheit relevant?
In Deutschland sind die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Diese legen die Pflichten der Arbeitgeber und die Rechte der Arbeitnehmer fest.
Wie kann ich die Arbeitssicherheit in meinem Unternehmen verbessern?
Um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu verbessern, sollten Sie regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen, ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln, regelmäßige Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter anbieten und externe Sifas (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) hinzuziehen, um objektive Bewertungen und spezialisierte Beratung zu erhalten.
Wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Sifa oder Fasi abgekürzt?
Die offizielle Abkürzung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet Sifa. Da die Abkürzung Fasi bereits für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. genutzt wird, wurde die Verwendung von Sifa von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Ländern festgelegt.
Fazit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) spielt eine zentrale Rolle in Unternehmen, indem sie Arbeitsplätze für alle Mitarbeiter sicher gestaltet und präventive Maßnahmen entwickelt. Die umfassende Ausbildung deckt Themen wie rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsmanagement ab und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre.
Externe Sifas bieten Flexibilität und objektive Bewertungen, während interne Fachkräfte oft ein Haftungsprivileg genießen. Häufig gestellte Fragen betreffen Kosten, Qualifikationen und die Vorteile externer Fachkräfte.
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