Maschinenrichtlinie

Im Bereich Maschinen- und Anlagenbau bildet die Maschinenrichtlinie eine wichtige Grundlage für die Technische Dokumentation. Erfahren Sie bei uns mehr.

Inhaltsverzeichnis

Kein Weg führt an der Maschinenrichtlinie vorbei

Wenn Sie Technische Dokumentationen für Maschinen und Anlagen benötigen, dann führt kein Weg an der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) vorbei. Die Maschinenrichtlinie ist wichtiger Bestandteil eines Pakets weiterer Richtlinien, Normen und Verordnungen. Allen ist eines gemeinsam – den Produktherstellern den Weg zu Ihren Kunden zu vereinfachen und den freien Warenverkehr in Europa zu ermöglichen.

Grundlegende Sicherheitsstandards

Um Produkte in der EU frei verkehrsfähig zu machen, müssen sie den gleichen Sicherheitsstandards entsprechen, unabhängig davon, in welchem Land sie hergestellt wurden. Für Maschinen fordert die Richtlinie 2006/42/EG mehrere Punkte:

  • Die Maschine muss mechanisch und elektrisch sicher sein.
  • Die Bedienung muss sicher sein.
  • Gefährdungen müssen durch eine Risikobeurteilung ermittelt und konstruktiv soweit möglich beseitigt werden.
  • Die Betriebsanleitung muss beigelegt sein und vor verbleibenden Restrisiken warnen.
  • Der Hersteller/Inverkehrbringer führt ein Konformitätsverfahren durch.
  • Das CE-Kennzeichen ist angebracht.

Europäisches Recht – Nationales Recht

Ziel der europäischen Richtlinien ist es, die Rechtsauffassungen der einzelnen Mitgliedsländer zu vereinheitlichen. Die Maschinenrichtlinie regelte ursprünglich das Inverkehrbringen von Maschinen innerhalb der Kern-EU, der Schweiz, Liechtenstein sowie Türkei, Norwegen und Island. Tatsächlich dürfen Inverkehrbringer ohne Berücksichtigung der EU-Richtlinien keine Produkte mehr in Europa verkaufen.

In Deutschland regeln das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) die Umsetzung in nationales Recht. Im Falle der Maschinenrichtlinie sind über 750 europäisch harmoniserte Normen zu berücksichtigen. Die Normen decken verschiedene Produkte oder Produktgruppen ab.

Für Drittstaaten ist die Maschinenrichtlinie nicht gültig. Sie wird aber im Einzelfall auf der Grundlage von bilateralen Vereinbarungen anerkannt.

Wann wird die Maschinenrichtlinie angewendet

Die Richtlinie 2006/42/EG gilt für Maschinen und unvollständige Maschinen.

Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist die Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen mit mindestens einem beweglichen Teil sowie Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen. Mehrere zu einer Anlage verkettete Maschinen gelten ebenfalls als Maschine. Wenn Sie Hersteller sind, sind Sie verpflichtet, eine Betriebsanleitung und eine EG-Konformitätserklärung mitzuliefern.

Maschinen, die zwar eine Gesamtheit bilden, aber für sich genommen keine Funktion erfüllen können, stellen eine unvollständige Maschine dar.  Als Hersteller sind Sie verpflichtet, eine Montageanweisung und eine Einbauerklärung mitzuliefern.

Die Bedeutung der Technischen Dokumentation

Aus der Maschinenrichtlinie leitet sich klar ab, dass die Technische Dokumentation ein Teil des Produkts und des Sicherheitskonzepts von Maschinen ist. Aufgabe der Technischen Dokumentation ist es, den sicheren Gebrauch der Maschine in allen Lebenszyklen zu gewährleisten, vor verbleibenden Restrisiken zu warnen und Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufzuzeigen.

Der Betreiber benötigt die Betriebsanleitung, um eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze vorzunehmen und daraus interne Betriebsanweisungen abzuleiten.

Anforderungen an die Betriebsanleitung

Wer sich mit den Anforderungen beschäftigen möchte, dem sei der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie empfohlen. Dieser erläutert, was in einer Betriebsanleitung enthalten sein muss und fordert unter anderem:

  • Angaben zum Hersteller und zur Maschine
  • EG-Konformitätserklärung
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Beschreibungen, Zeichnungen, Schaltpläne
  • Aufstellung, Montage, Aufbau
  • Inbetriebnahme und Betrieb
  • Anleitungen für das Bedienpersonal
  • Angaben zu Restrisiken
  • Handhabung von Werkzeugen
  • Transport und Lagerung
  • Notmaßnahmen
  • Einstellung, Wartung und Ersatzteile
  • Technische Angaben

Wie eine Dokumentation nach Maschinenrichtlinie entsteht

Eine sicherheitsgerechte Technische Dokumentation entsteht, wenn Konstruktion/Entwicklung und Dokumentation eng zusammenarbeiten. Wir als Dokumentationsdienstleister definieren gerne benötigte Informationsvorleistungen, so dass die Arbeit sinnvoll aufgeteilt werden kann.

Von der Entwicklung werden produktnahe Informationen (CAD, Pläne, Stücklisten, Maschinenparameter, Wartungsinformationen) bereitgestellt, und die Dokumentation übernimmt die Qualifizierung der Informationen bis zum fertigen Dokumentationsprodukt.

Gut aufgestellte Dokumentationsdienstleister sind darüber hinaus in der Lage, Teile der internen Dokumentation zu übernehmen und, z. B. durch die Erstellung von Risikobeurteilungen, die Entwicklung zu entlasten.

Technische Dokumentation gemäß der Maschinenrichtlinie

Die Europäische Union hat mit der Maschinenrichtlinie eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die für alle Maschinenhersteller bindend ist. Die hier verankerten Inhalte müssen sowohl bei der Konstruktion von Maschinen als auch bei der Technischen Dokumentation zwingend eingehalten werden. Diese Vorgaben sollen vor allem dazu beitragen, dass die Anwender wirklich mit allen relevanten Informationen versorgt werden. Nicht immer können alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie mit eigenen Ressourcen des Teams gestemmt werden. Zudem verfügen kleinere Unternehmen nicht unbedingt über eigene Mitarbeiter, die die hierfür nötigen Kompetenzen auch bei der Erstellung der technischen Dokumentation mitbringen.

HighDoc übernimmt die Erstellung technischer Dokumentationen nach der Maschinenrichtlinie für Ihr Unternehmen

Bieten Sie Ihrem Team die Chance, sich auf das eigene Kerngeschäft zu fokussieren und vertrauen Sie bei der Ausarbeitung und Gestaltung der technischen Dokumentation gemäß EU-Maschinenrichtlinie auf HighDoc. Wir haben uns auf die Erstellung und Gestaltung von technischen Dokumentationen für Geräte, Komponenten und Systeme spezialisiert und stehen Ihnen hier gern zur Seite. Dabei steht es Ihnen frei, ob Sie sich nur dazu entscheiden, die von Ihnen verfasste Dokumentation von uns prüfen zu lassen oder ob wir die komplette Ausarbeitung übernehmen.

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Natürlich setzen wir für die Ausarbeitung der technischen Dokumentation auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden und tauschen uns permanent mit Ihnen aus. So können wir bereits zu Beginn alle offenen Fragen klären. Wir setzen uns bei allen Inhalten generell für eine zügige Abwicklung Ihres Projekts ein. Hierfür stimmen wir unseren Service immer eng mit Ihnen ab und sind immer darum bemüht, die passende Lösung unter Einhaltung der Maschinenrichtlinie zu finden. Mit unserem umfangreichen Angebot richten wir uns vor allem an ausgesuchte Branchen wie den Maschinen- und Anlagenbau. Möchten Sie mehr über uns erfahren, können Sie sich hier jederzeit informieren.

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