Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Vorlage Risikoanalyse und technische Dokumentation

Ab dem 13.12.2024 gelten strengere EU-Vorgaben für Ihre Produkte. Erfahren Sie jetzt, wie Sie mit unserer Risikoanalyse-Vorlage und praktischen Tipps zur Technischen Dokumentation den neuen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gerecht werden. Sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorteil mit unserem Muster Technische Dokumentation.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988?

Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (englisch: General Product Safety Regulation – GPSR) löst am 13.12.2024 die bisherige EU-Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ab. Ziel ist, dass Verbraucher in der EU zukünftig durch sicherere Produkte besser geschützt sind.

Hier finden Sie den Rechtstext der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0988

Sie können die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 auch hier als PDF herunterladen:

Für welche Produkte gilt die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988?

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für ALLE Produkte, die erstmalig auf dem Markt bereitgestellt werden.

Dies gilt auch für gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete oder recycelte Produkte.

Wenn Sie als Hersteller oder Importeur Produkte zum Verkauf auf dem europäischen Markt anbieten, müssen Sie die Produktsicherheitsverordnung anwenden. Dies gilt neuerdings auch für:

  • Möbel (außer elektrisch betriebene)
  • Haushaltsutensilien
  • Werkzeuge (ohne Motor)
  • Kleidung- und Textilstücke
  • Nicht-elektrische Sport- und Freizeitgeräte
  • Und viele mehr
Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR) Folgen für Händler

Für welche Produkte gilt die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 NICHT?

Sollte Ihr Produkt in den Anwendungsbereich spezifischerer Rechtsvorschriften (zum Beispiel Richtlinien und Verordnungen im Sinne der CE-Kennzeichnung) fallen, so müssen Sie diese spezifischeren Rechtsvorschriften einhalten. Dies gilt zum Beispiel für:

  • Mobilfunk- und Kommunikationsgeräte
  • Produkte mit elektronischen Komponenten (Haushaltsgeräte, Möbel, Sport-/Unterhaltungsgeräte, Werkzeug etc.)
  • Spielzeug
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Maschinen
  • Medizinprodukte

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) schließt explizit einige Produktkategorien vom Anwendungsbereich aus:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • Lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen
  • Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden
  • Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139
  • Antiquitäten

Falls Sie sich unsicher sind, unter welche Richtlinie Ihr Produkt fällt – fragen Sie uns einfach!

Für wen gilt die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?

Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 definiert Pflichten für unterschiedliche Wirtschaftakteure. Nachfolgend sind die wichtigsten Pflichten der jeweiligen Wirtschaftsakteure aufgeführt, die weiter unten im Artikel noch weiter konkretisiert werden:

Spezifische Anforderungen für Hersteller:

  • Konformitätsbewertung
    • Durchführen einer angemessenen Risikoanalyse und -bewertung (Sie finden eine Vorlage Risikoanalyse weiter unten im Artikel)
    • Erstellen einer Technischen Dokumentation (Sie finden eine Vorlage Technische Dokumentation weiter unten im Artikel)
  • Kennzeichnung und Dokumentation
    • Anbringen von Herstellername, registrierter Handelsname oder -marke, Kontaktanschrift auf dem Produkt oder der Verpackung
    • Aufbewahren der Technischen Dokumentation für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum
    • Sicherstellen, dass alle relevanten Anweisungen, Warnungen und Informationen der Technischen Dokumentation entsprechen

Spezifische Anforderungen für Bevollmächtigte:

  • Dokumentationsprüfung
    • Prüfen, ob vom Hersteller erstellte Technische Dokumentation vollständig und aktuell ist
    • Bereithalten von Unterlagen und Daten für Behördenanfragen
  • Überwachung der Konformität
    • Sicherstellen, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachkommt, soweit dies vertraglich vereinbart wurde
    • Informieren des Herstellers bei festgestellten Mängeln oder Problemen und Aufforderung zur Behebung

Spezifische Anforderungen für Einführer:

  • Eingangsprüfung
    • Überprüfen, ob der Hersteller außerhalb der EU alle einschlägigen Anforderungen erfüllt hat
    • Sicherstellen, dass die Technische Dokumentation verfügbar und die Kennzeichnung vollständig ist
  • Eigene Kontaktdaten anbringen
    • Sicherstellen, dass auf dem Produkt oder dessen Verpackung Name, eingetragener Handelsname/-marke sowie Kontaktanschrift des Einführers angebracht sind, sofern nicht bereits auf dem Produkt vorhanden
  • Lager- und Transportbedingungen
    • Beachten, dass das Produkt nicht durch Lagerung oder Transport unsicher wird
    • Ergreifen von Maßnahmen, um zu verhindern, dass unsichere Produkte in den Handel gelangen

Spezifische Anforderungen für Händler:

  • Sichtprüfung vor dem Verkauf
    • Überprüfen, ob das Produkt entsprechend gekennzeichnet ist, Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise beiliegen
    • Sicherstellen, dass vorangegangene Wirtschaftsakteure (Hersteller/Einführer) ihren Verpflichtungen nachgekommen sind
  • Kein Vertrieb unsicherer Produkte
    • Nicht in Verkehr bringen, falls Verdacht besteht, dass das Produkt nicht den Anforderungen entspricht
    • Bei Auffälligkeiten Information an Einführer oder Hersteller und ggf. die zuständige Behörde weiterleiten
Neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 Pflichten für Hersteller

Die Person, die ein Produkt erstmalig auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt, ist verantwortlich, die Technische Dokumentation (auch Technische Unterlagen genannt) zu erstellen und aufzubewahren. Hierbei kann es sich um den Hersteller eines Produkts oder den Importeur handeln, der das Produkt aus einem Drittstaat importiert.

Händler oder Bevollmächtigte müssen hingegen sicherstellen, dass Hersteller oder Importeure die einzuhaltenden Pflichten vollständig erfüllt haben.

Wofür wird die Technische Dokumentation benötigt?

Die Technische Dokumentation stellt den schriftlichen Nachweis dar, dass alle Anforderungen, die für das Inverkehrbringen des Produktes gelten, erfüllt sind. Hierzu gehört unter anderem:

  • Erfüllen der Sicherheitsanforderungen
  • Einhalten relevanter Produktnormen
  • Durchführen von Produktprüfungen
  • Minimieren aller auftretenden Gefährdungen
  • Bereitstellen der Benutzerinformation inklusive Warnung vor Restgefahren
  • Anbringen der geforderten Produktkennzeichnung

Mit einer vollständigen und nachvollziehbaren Technischen Dokumentation minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken und stellen sicher, alle Pflichten und Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften zu erfüllen.

Welche Inhalte müssen in die
Technische Dokumentation (Technischen Unterlagen)?

Die Inhalte der Technischen Dokumentation sind in Artikel 9 der Produktsicherheitsverordnung definiert. Diese umfassen mindestens die folgenden Punkte:

  • Allgemeine Beschreibung des Produkts
  • Weiterführende Beschreibungen der wesentlichen Eigenschaften, die für die Bewertung der Produktsicherheit relevant sind
  • Interne Risikoanalyse – eine Vorlage für die Risikoanalyse finden Sie unten. Hier gehen wir auch auf die zusätzlich geforderten Punkte in Bezug auf risikomindernde Maßnahmen ein.

Vorlage Technische Dokumentation und Muster Risikoanalyse (Risikobeurteilung) nach Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Um Ihnen einen bestmöglichen Startpunkt für die Erstellung der Technischen Unterlagen zu bieten, stellen wir Ihnen zwei Vorlagen kostenfrei zur Verfügung.

Hinweis: Sowohl die Technische Dokumentation (Technische Unterlagen) als auch die Risikoanalyse sind interne Dokumente. D.h. Sie müssen diese nicht veröffentlichen oder an Kunden herausgeben. Einzig die Marktaufsicht oder Gerichte können Einsicht in die Dokumente verlangen, z. B. bei stichprobenartigen Kontrollen oder bei Verstößen gegen geltende Gesetzgebung.

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Erstellung Ihrer Technischen Dokumentation und Risikoanalyse?

Wir helfen Ihnen Haftungsrisiken auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Welche weiteren Pflichten müssen eingehalten werden?

Neben der Technischen Dokumentation und der Erstellung der Risikoanalyse müssen Sie weitere Pflichten in Bezug auf die Produktsicherheitsverordnung einhalten.

 

Konformität und Sicherheit

  • Sicherstellen, dass das in Verkehr gebrachte Produkt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllt
  • Sicherstellen, dass alle Risiken durch das Produkt minimiert sind und keine Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit bestehen
  • Bei Verdacht auf Nicht-Konformität Produkt nicht in Verkehr bringen und Mängel beheben

 

Rückverfolgbarkeit

  • Sicherstellen, dass das Produkt eindeutig gekennzeichnet ist (Serien- oder Chargennummer, Typenbezeichnung)
  • Nachweise aufbewahren, um eine Rückverfolgung der Lieferkette (Vorlieferanten, Weitervertrieb) zu ermöglichen

 

Bedienungsanleitung, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise

  • Kontrollieren, ob klare, verständliche und ggf. in der jeweiligen Landessprache vorliegende Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise beiliegen
  • Sicherstellen, dass Endnutzer über korrekte Montage, Bedienung/Benutzung, Wartung und Entsorgung informiert sind

 

Marktüberwachung und Zusammenarbeit mit Behörden

  • Bereithalten aller erforderlichen Unterlagen für Marktüberwachungsbehörden
  • Auf Anfrage zügig Informationen und Unterlagen bereitstellen
  • Zusammenarbeiten bei der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, Rückrufen oder Produktwarnungen

 

Korrekturmaßnahmen & Rückrufe

  • Mechanismen etablieren, um bei Feststellung von Nichtkonformitäten unverzüglich angemessene Korrekturmaßnahmen zu ergreifen
  • Kunden informieren, falls ein Produkt bereits in Verkehr gebracht wurde und sich ein Sicherheitsrisiko später herausstellt

Die Pflichten für Betreiber von Online-Shops (Wirtschaftsakteure im Hinblick auf den Fernabsatz) nach neuer Produktsicherheitsverordnung beinhalten, dass die angebotenen Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten:

  • Herstellername / Markenname
  • Postanschrift des Herstellers
  • Elektronische Kontaktadresse (üblicherweise E-Mail-Adresse)

Falls der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist, muss es eine verantwortliche Person in der EU geben, die als Ansprechpartner dient und die Unterlagen über die Konformität bereithält. In diesem Fall müssen die oben genannten Punkte für die verantwortliche Person angegeben werden.

Darüber hinaus müssen weitere Angaben bezüglich des Produkts gemacht werden:

  • Angaben zur Identifizierung des Produkts
  • Abbildung des Produkts
  • Angaben zu Art und sonstiger Produktidentifikatoren
  • Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die auf dem Produkt, auf der Verpackung oder der Begleitunterlage angebracht sind

Müssen Bedienungsanleitung, Sicherheitsinformation und Warnhinweise
gedruckt werden oder können sie digital bereitgestellt werden?

Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 regelt derzeit nicht klar, ob Bedienungsanleitung, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise in Form eines gedruckten Handbuchs jedem Produkt beigelegt werden müssen oder ob eine digitale Version der Anleitung und Informationen reicht. Daher ist der aktuell rechtlich sicherste Weg neben der digitalen Bereitstellung, die Sicherheitsinformationen und Bedienungsanleitung gedruckt jedem Produkt beizulegen.

Aus Kosten- und Nachhaltigkeitsgründen sollte der Umfang an gedruckten Informationen reduziert werden. Dies erfordert ein genaues Abwägen. Um risikofrei auf digitale Dokumentation umzusteigen, erfordert es ein hohes Maß an Rechts- und Fachkenntnis.

Unterstützung bei Konformitätsbewertung
und Technischer Dokumentation

Eine fachgerechte Erstellung der Technischen Dokumentation inklusive der Risikoanalyse ist der sicherste Schritt beim Inverkehrbringen.

Daher ist es von höchster Bedeutung, diese Schritte gewissenhaft durchzuführen. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich gern an uns. Mit unserer Expertise beraten und unterstützen wir Sie tatkräftig.

Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR) Produktsicherheit
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