Konformitätserklärung
Mit der EU- / EG-Konformitätserklärung (abhängig vom Veröffentlichungsdatum der einschlägigen Richtlinie) erklärt der Hersteller oder derjenige, der das Produkt in Verkehr bringt, dass es allen sicherheits- und gesundheitstechnischen Anforderungen entspricht.
Die Konformitätserklärung stellt eine Voraussetzung für die CE‑Kennzeichnung dar. Der Hersteller muss die Konformitätserklärung je nach anzuwendender Richtlinie zusammen mit dem Produkt bereitstellen oder zumindest zur Vorlage bereithalten. Er gibt darin alle verbindlichen Richtlinien und harmonisierten Normen an, denen das Produkt genügen muss und bestätigt deren Einhaltung in alleiniger Verantwortung.
Das Konformitätsbewertungsverfahren, in dem das Produkt auf die Einhaltung der einschlägigen Richtlinien und Normen geprüft wird, geht dem Erstellen einer gültigen Konformitätserklärung voraus. Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung, je nach vorliegender Produktart, eigenverantwortlich durch oder schaltet eine zugelassene Benannte Stelle ein.
Für den Fall, dass mehrere Konformitätserklärungen auszustellen sind, kann der Aussteller die Angaben in Übereinstimmung mit dem New Legislative Framework (NLF) in einer Erklärung zusammenfassen.
Erfahren Sie mehr über Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte zwingend notwendig, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller des Produkts, dass es den einschlägigen europäischen Vorschriften genügt und die erforderliche Konformitätsbewertung erfolgt ist.
Die Kennzeichnung muss der Hersteller gut sichtbar und dauerhaft auf der Oberfläche des Produkts selbst oder, falls die Produkteigenschaften dies nicht zulassen, auf der Verpackung oder den Begleitinformationen anbringen.
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