Kon­for­mi­täts­er­klä­rung

Mit der EU- / EG-Kon­for­mi­täts­er­klä­rung (abhän­gig vom Ver­öf­fent­li­chungs­da­tum der ein­schlä­gi­gen Richt­li­nie) erklärt der Her­stel­ler oder der­je­ni­ge, der das Pro­dukt in Ver­kehr bringt, dass es allen sicher­heits- und gesund­heits­tech­ni­schen Anfor­de­run­gen entspricht.

Die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung stellt eine Vor­aus­set­zung für die CE‑Kennzeichnung dar. Der Her­stel­ler muss die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung je nach anzu­wen­den­der Richt­li­nie zusam­men mit dem Pro­dukt bereit­stel­len oder zumin­dest zur Vor­la­ge bereit­hal­ten. Er gibt dar­in alle ver­bind­li­chen Richt­li­ni­en und har­mo­ni­sier­ten Nor­men an, denen das Pro­dukt genü­gen muss und bestä­tigt deren Ein­hal­tung in allei­ni­ger Verantwortung.

Das Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren, in dem das Pro­dukt auf die Ein­hal­tung der ein­schlä­gi­gen Richt­li­ni­en und Nor­men geprüft wird, geht dem Erstel­len einer gül­ti­gen Kon­for­mi­täts­er­klä­rung vor­aus. Der Her­stel­ler führt die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung, je nach vor­lie­gen­der Pro­dukt­art, eigen­ver­ant­wort­lich durch oder schal­tet eine zuge­las­se­ne Benann­te Stel­le ein.

Für den Fall, dass meh­re­re Kon­for­mi­täts­er­klä­run­gen aus­zu­stel­len sind, kann der Aus­stel­ler die Anga­ben in Über­ein­stim­mung mit dem New Legis­la­ti­ve Frame­work (NLF) in einer Erklä­rung zusammenfassen.

Erfah­ren Sie mehr über Kon­for­mi­täts­er­klä­rung und CE-Kennzeichnung

EG-Konformitätserklärung Muster

CE-Kenn­zeich­nung

Die CE-Kenn­zeich­nung ist für vie­le Pro­duk­te zwin­gend not­wen­dig, die auf dem euro­päi­schen Markt in Ver­kehr gebracht wer­den sol­len. Mit der CE-Kenn­zeich­nung erklärt der Her­stel­ler des Pro­dukts, dass es den ein­schlä­gi­gen euro­päi­schen Vor­schrif­ten genügt und die erfor­der­li­che Kon­for­mi­täts­be­wer­tung erfolgt ist.

Die Kenn­zeich­nung muss der Her­stel­ler gut sicht­bar und dau­er­haft auf der Ober­flä­che des Pro­dukts selbst oder, falls die Pro­duk­tei­gen­schaf­ten dies nicht zulas­sen, auf der Ver­pa­ckung oder den Begleit­in­for­ma­tio­nen anbringen.

Erfah­ren Sie mehr über Kon­for­mi­täts­er­klä­rung und CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung